Ein Kollege hat einen "Schrägfall" in einem "geerbeten Verfahren" am Hacken.
GmbH-Verfahren, Schlussrechnung schon vor einigen Jahren gelegt. Schlussverteilung genehmigt, nach SchlT Vergütung festgesetzt.
Im Anschluss daran ergab sich, dass EU-rechtlich ein Kartellfall festgestellt wurde (die Einzelheiten, Rechtsgrundlagen etc. lass ich mal wech). Gegen einen der Kartellanten ergeben sich sehr hohe Schadenersatzansprüche zugunsten der Schuldnerin (in die damalige Besprechung war ich einbezogen). Masse war irgendwas mit 1,6 Mio Forderungen ca. 14 Mio. Wir kamen damals überein, dass es ungünstig wäre, die Ausschüttung vorzunehmen und den SEA in die NTV zu nehmen. Rücksichtlich der Schadenssumme wäre aber die gesamte Masse für die Prozesskosten - kalkulatorisch - draufgegangen. Ergo besondere GLV mit Zustimmung zur Prozessfinanzierung; dies ging durch. Wäre dies nicht der Fall gewesen, wäre ausgeschüttet worden und das Verfahren aufgehoben. Die Geltendmachung des SEA dauert an und dauert an.... . Der Kollege kam nun auf die Idee, vlt.liesße sich eine "Teilausschüttung" (bewusst von mir jetzt so bezeichnet) vornehmen. Der Verwalter würde dies ttun, und weist zu Recht darauf hin, dass ja die Präklusionsfristen abgelaufen seien und er das "Schlussverzeichnis" zugrundelegen wird.
Wo liegt das Problem ? Die Überschrift verrät es schon....
M.E. müsste die Genehmigung der Schlussverteilung widerrufen werden und in eine "echte" Abschlagsverteilung gewechselt werden. Dies aus folgenden Überlegungen:
1. der SEA, so wenn er denn durchgesetzt wird, überstiege die seinerzeit pronostizierbare Konkursdividene erheblich, sodass sich für Gl. bestrittener Forderungen eine Feststellungsklage - wirtschaftlich aussichtsreich - darstellte.
2. (Extrmbeispiel) der SEA, so wenn er denn durchgesetzt wird, überstiege der 38'er Forderungen, dann wären die 39'er raus und der Rest ginge an die Gesellschafter
Der Widerruf der Genehmigung der Schlussverteilung ist "Teufelswerk" und nur in sehr engen Ausnahmefällen möglich, aber in dem vorliegenden Fall hab ich da so Bedenken, sie nicht zu widerrufen. Was meint das hohe Plenum dazu ?
Alternative: Finger weg von der Teilausschüttung und 5 Jahre verfristen ....