Hallo zusammen,
als absoluter Neuling in Aufgebotssachen quäle ich mich grad mit einem Antrag auf Löschung eines Vorkaufsrechts herum. Das Vorkaufsrecht wurde eingetragen zugunsten von XY und seiner Rechtsnachfolger im Besitz des Grundstücks S.. . Blatt 123. Die Eintragung stammt aus dem Jahre 1912. Ich denke aufgrund des Eintragungstextes, dass es sich um ein subjektiv-dingliches Recht handelt. Oder ist es ein subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht, welches vererblich ist? Die Eintragungsbewilligung habe ich mir beigezogen. Diese ist in – zumindest für mich – unleserlicher altdeutscher Schrift verfasst und hilft mir daher inhaltlich bei der Beantwortung dieser Frage nicht weiter.
Soweit es ein subjektiv-dingliches Recht ist, könnte ich gemäß § 6 Abs. 1a GBBerG ein Aufgebotsverfahren durchführen (das Grundstück liegt in den neuen Bundesländern) . Wenn ich das richtig verstehe, ist Voraussetzung dafür, dass der Aufenthalt des Gläubigers unbekannt ist.
Ich frage mich, welche Ermittlungen bzw. Nachweise ich mir bringen lassen muss, um von einem unbekannten Aufenthalt des Gläubigers ausgehen zu können. Das herrschende Grundstück bestand aus 9 Parzellen. Um welche aktuellen Grundstücke es sich dabei handelt, ist mir nicht bekannt. Müsste ich dem Antragsteller aufgeben, eine Katasterrecherche durchzuführen um die aktuellen Grundstücksbezeichnungen der herrschenden Grundstücke zu ermitteln? Und wie lasse ich mir glaubhaft machen, dass der Aufenthalt der Eigentümer dieser Grundstücke unbekannt ist?
Entschuldigt die umfangreichen Ausführungen. Wenn mir trotzdem jemand Tipps geben kann, wie hier weiter vorzugehen ist, wäre das super. Danke im Voraus.