Moin,
ich komme einfach nicht weiter. Schuldner ist Hafenarbeiter in Hamburg. Auf Grundlage des Gesetzes über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter vom 03.08.1950 (BGBI I 1950, 352) ist der Gesamthafenbetrieb gegründet worden. Die Gesamthafenbetriebsgesellschaft wiederum übernimmt die Verwaltung, Abrechnung und Auszahlung an die Hafenarbeiter. Mit dem ersten Pfänder (Drittschuldnerin Gesamthafenbetriebsgesellschaft) wurde der Anspruch A gepfändet. Drittschuldnererklärung=auf den uns zugestellten Pfüb teilen wir mit, dass wir nicht Drittschuldnerin sind. Wir werden jedoch versuchen, ihre Forderung -soweit durchführbar- einzuziehen.
Damit ist kein Rang gesichert.
Nächster Pfänder (Drittschuldnerin Gesamthafenbetriebsgesellschaft) auf Zahlung des gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Auszahlungsanspruches. Daraufhin kommt die gleiche Drittschuldnererklärung, dass sie nicht Drittschuldnerin ist.
Kann mir bitte jemand helfen.
Danke