Hallo zusammen!
Mich würde mal die allgemeine Meinung zum folgenden Fall interessieren:
Eine Betreuerin ruft mich an und teilt mit, dass die Betroffene derzeit von einer Hospizmitarbeiterin einmal wöchentlich Besuch bekommt. Die Betreute liege wohl schon längere Zeit im Sterben. Man merke, dass diese Besuche der Betroffenen gut tun. Da das Hospiz aber ein gemeinnütziger Verein ist, werden keine Rechnungen ausgestellt. Die Betreuerin würde nun gern etwas an den Verein für diese ehrenamtliche Tätigkeit spenden.
Ich habe Sie erstmal auf das Schenkungsverbot hingewiesen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Spende auch zu den Anstandsschenkungen zählen könnte?!
Die Betroffene hat ca. 1600 EUR auf ihrem Taschengeldkonto. Das Geld wird nicht mehr verbraucht. Die Betreuerin dachte so an eine Spende von 300 EUR.
Ich persönlich hätte keine Bedenken. Gibt es andere Meinungen?