Hallo zusammen,
Anfängerfrage:
Sch. mit mehreren PfÜB, davon ein PfÜB mit Pfändung des Arbeitseinkommens und des Kontos. Alle anderen PfÜB nur Kontopfändung.
Sch. beantragt Pfändungsschutz wegen Pfändung an der Quelle.
Muss ich jetzt auch die Gläubiger anhören und beschließen, die nur das Konto pfänden?
Ich habe irgendwie Bauchschmerzen, da diese Gläubiger ja dann auch auf eine nachzuholende Lohnpfändung „gestoßen“ werden. Oder wird der Beschluss nur dem Gläubiger gegenüber erlassen, der beides gepfändet hat?
Falls es schon ein Thema dazu gibt, bitte verlinken.
Tausend Dank und viele Grüße
Nefili