Hallo zusammen,
ich habe folgendes privatschriftliches gemeinschaftliches Testament:
Die Eheleute setzten sich gegenseitig als Vorerben des gesamten Vermögens ein.
Nach dem Tode des Längstlebenden soll das Vermögen zu gleichen Teilen an unsere Kinder,
A und B übergehen.
Sollten auch unsere Kinder A und B versterben, so soll das Erbe an Frau ..... gehen.
Ehemann verstirbt; Erbscheinantrag des Notars lautet:
Ehefrau ist Vorerbin. Nacherbschaft ist angeordnet. Nacherben zu gleichen Teilen sind
A und B. Der Nacherbfall tritt mit dem Ableben der Vorerbin ein.
Es ist nichts zu einer Befreiung der Vorerbin im Erbscheinantrag gesagt -
selbiges gilt für Ersatznacherbin. Hier weiß ich jedoch aus der IV-Akte, dass es sich bei
dieser Person um die Schwiegermutter des Erblassers handelt und diese bereits verstorben
ist.
Schreibe ich noch eine Zwischenverfügung mit der Bitte um Erklärung betreffs der Befreiung und
um weitere Erklärung hinsichtlich der Vererblichkeit des Anwartschaftsrecht der Nacherben?
Danke für eure Hilfe.