Sachverhalt:
Aus einer notariellen Urkunde ist eine Grundschuld auf dem Grundstück eines Eigentümers eingetragen.
Auf Grund derselben Urkunde beantragt dieselbe Gläubigerin auf demselben Grundstück desselben Eigentümers nunmehr weiter die Eintragung einer Sicherungshypothek (für einen geringeren Betrag) aufgrund der persönlichen Unterwerfungserklärung.
Problem:
Aus einer Urkunde würden zwei Rechte in der Gesamthöhe der dinglichen und persönlichen Schuld entstehen, die in ihrer Summe die Schuldsumme übersteigen werden, andererseits trifft den Schuldner auf Grund der Urkunde jedoch nur die Verpflichtung zur Begleichung seiner Höchstschuld:
Beispiel: Gesamtschuld aus Urkunde 100.000,00 €
Grundschuld 100.000,00 €
Sicherungshypothek 5.000,00 €.
Würdet Ihr diese Sicherungshypothek in das Grundbuch eintragen ?
Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe.