Vorrangsvorbehalt

  • Meine Bank hat vor einiger Zeit, natürlich ohne sich vorher nochmals mit dem Grundbuchinhalt zu befassen, eine Grundschuldbestellung eingereicht. Nach Eintragung stellten wir irgendwann fest, hier gibt es in Abt. II eine Vormerkung für ein Vorkaufsrecht und eine Auflassungsvormerkung, beides für die Gemeinde des Ortes.

    Das Gute daran scheint jedoch ein Vorrangsvorbehalt für noch einzutragende Grundpfandrechte bis zu einem Betrag, weit über die bestellte Grundschuld hinaus.

    Und nun meine Frage: Lässt sich dieser Vorrang noch nachträglich erreichen, oder muß die betroffene Gemeinde mitspielen? Würde hierzu ein einfacher Berichtigungsantrag unseres Hauses ausreichen?

  • Die Ausnutzung der Rangvorbehalte müssen die Eigentümer ausdrücklich bewilligen. Das können sie natürlich auch nachträglich noch tun. Die Bewilligung bedarf der Form des § 29 GBO.

    Die Gemeinde als Berechtigte muss nicht mitwirken.

    Sollen Briefrechte den Vorbehalt ausnutzen, müssen m.E. auch deren Briefe beim GBA mit vorgelegt werden.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Meine Bank hat vor einiger Zeit, natürlich ohne sich vorher nochmals mit dem Grundbuchinhalt zu befassen, eine Grundschuldbestellung eingereicht. Nach Eintragung stellten wir irgendwann fest, hier gibt es in Abt. II eine Vormerkung für ein Vorkaufsrecht und eine Auflassungsvormerkung, beides für die Gemeinde des Ortes.

    Das Gute daran scheint jedoch ein Vorrangsvorbehalt für noch einzutragende Grundpfandrechte bis zu einem Betrag, weit über die bestellte Grundschuld hinaus.

    Und nun meine Frage: Lässt sich dieser Vorrang noch nachträglich erreichen, oder muß die betroffene Gemeinde mitspielen? Würde hierzu ein einfacher Berichtigungsantrag unseres Hauses ausreichen?


    Hallo,

    wie Ulf schon gesagt hat, bedarf es der Bewilligung und des Antrags des Eigentümers.

    Meine Empfehlung, da am kostengünstigsten:

    Folgende Erklärung vorbereiten:

    "Ich, Eigentümer, bewillige und beantrage, die unter Ziffer x in Abt. III eingetragene GS unter Ausnutzung des Rangvorbehaltes einzutragen im Rang vor den Rechten Abt. II/x,y."

    Die Unterschriftbeglaubigung kann für 7,50 Euro vor dem Ortsgericht - da Hessen - vorgenommen werden.

    Gruß HansD

  • Einem bereits eingetragenen Recht kann nachträglich nach § 877 BGB der vorbehaltene Rang beigelegt werden (KGJ 40, 236). Dies stellt allerdings auch eine Inhaltsänderung des bereits eingetragenen Rechts dar.

  • Die Unterschriftbeglaubigung kann für 7,50 Euro vor dem Ortsgericht - da Hessen - vorgenommen werden.

    Gruß HansD



    7,50 EUR ? Das hat doch immer 5 EUR gekostet. Hat man etwa die Gebühren um 50 % erhöht?

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • So preiswert ist das in Hessen ??
    In Rheinl.-Pfalz ist die Mindestgebührt 10 Euro, auch für Unterschriftsbeglaubigungen bei den Gemeinden.

  • Hab grade mal nachgesehen: die Unterschriftsbeglaubigung kostet immer noch 5 € (oder das Gebührenverzeichnis im hessischen Mitarbeiterportal ist nicht mehr aktuell).

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

  • Die letzte Begalubigungsaktion für unser Haus war am 02.01.2008. Dabei wurde pro Unterschrift nach wie vor 5,00 € berechnet. Von einer Gebührenerhöhung also keine Rede.

  • Eigentlich nur eine kurze technische Frage . . . :confused:

    Ich habe im GB zwei GS + Vorrangsvorbehaltsvermerk für DBK.
    DBK wurde dann eingetragen, mit entsprechendem Vermerk bezgl. Ausnutzung des Vorrangsvorbehalts.

    Frage:

    Muß ich bei den beiden GS in der Veränderungsspalte noch einen Rangvermerk anbringen, oder genügt die Rötung des Vorrangsvorbehaltsvermerks in der Hauptspalte :gruebel:

  • Rang vermerken, da Einweisung in den Vorbehalt. Die Rötung würde die Rangverhältnisse nicht ausweisen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Frage:

    Muß ich bei den beiden GS in der Veränderungsspalte noch einen Rangvermerk anbringen, oder genügt die Rötung des Vorrangsvorbehaltsvermerks in der Hauptspalte :gruebel:



    Ich meine, du musst.
    Eine Rötung ist ja nur ein Hilfsmittel. Es muss sich aus dem GB (hier Abt. III) ergeben, dass den Grundschulden eine DBK vorgeht.
    Da reicht es m.E. nicht, dass das schon in Abt. II steht.

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