diplomarbeit

  • hallo an alle!
    wir müssen demnächst ein diplomarbeitsthema einreichen. habe mich schon entschieden, dass ich im insolvenzrecht schreiben möchte und auch schon einen betreuenden dozenten. aber mir fällt es sehr schwer ein geeignetes thema zu finden, da ich in diesem bereich ja noch nicht in der praxis war, demnach auch nicht weiß, welche themen sich speziell auch für eine aktenauswertung eignen würden.
    wäre sehr dankbar für einige anregungen!

  • Die Qualitätssprungtheorie ist m.E. zur Aktenauswertung wenig geeignet.

    Grundsätzlich finde ich alle Probleme der Insolvenzanfechtung, insbesondere § 133 InsO, im Moment besonders spannend. Aber bis auf ein wenig Statistik dürfte sich dies wohl auch nicht zur Aktenauswertung eignen :(.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Interessant fände ich im mal eine Erhebung, die gesicherte Daten liefert:

    - in wieviel % der Verfahren mit natürlichen Personen eine Stundung erfolgt
    - wie viel Masse in diesen Verfahren doch noch erwirtschaftet wird
    - d.h. wie viel die Stundung die Staatskasse eigentlich kostet.

    Ist momentan aber eigentlich noch zu früh, da noch kein Verfahren so weit sein kann, dass auch die 4 Jahre Überwachung der Stundung nach Gewährung der RSB schon um sind.



  • Hätte ich auch vorgeschlagen. Bei uns wurde darüber schon mal eine Statistik erstellt.



  • Es soll aber in der Diplomarbeit eine rechtliche Diskussion über kontroverse, streitige Themen erfolgen. Die Aktenauswertung soll nur die vorherige Diskussion untermauern oder widerlegen und macht nur knapp 1/4 der Arbeit aus. So war es zumindest bei uns...
    Eine rein statistische Erhebung von Verfahrensdaten ginge sicherlich ne ganze Ecke am Thema vorbei...



  • Und zu welchem Ergebnis ist die gekommen?

    (Es gibt die gemeine Lüge, die Notlüge und die Statistik.)

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Muss man dafür so umfangreiche Ermittlungen machen? Das wissen wir doch auch ohne diese:D

    Ich denke auch, dass es bei einer Diplomarbeit mehr darauf ankommt welche Gedanken man sich macht und welche Schlüsse daraus gezogen werden (wie rpfl_nds sagt)

  • Wie wäre es mit dem Thema "Insolvenzanfechtung gegenüber ehemaligen Mitarbeitern mit dem Ziel der Rückforderung geleisteten Lohnes".

    Hat ja in der näheren Vergangenheit auch in dem Medien zu einer gewissen Aufruhr geführt und bietet aus meiner Sicht eine sehr gute Grundlage, um Argumente auszutauschen und Verbesserungen zu unterbreiten.

  • Wie wäre es mit dem Thema "Insolvenzanfechtung gegenüber ehemaligen Mitarbeitern mit dem Ziel der Rückforderung geleisteten Lohnes".

    Hat ja in der näheren Vergangenheit auch in dem Medien zu einer gewissen Aufruhr geführt und bietet aus meiner Sicht eine sehr gute Grundlage, um Argumente auszutauschen und Verbesserungen zu unterbreiten.



    Da fehlt es aber wieder an einer Aktenauswertung ;)

  • Ich weiss ja nicht, wie tiefgehend eine Diplomarbeit sein muss, aber bevor jemand sich mit einer ausführlicheren Arbeit in die Tiefen des materiellen Insolvenzanfechtungsrechts stürzt, sollte er m.E. den Aufsatz von Paulus (Gotthard) in AcP 155 lesen (dauert ca. 2 Tage). Wenn man das halbwegs verstanden hat, dann wird man einerseits demütig, hat aber andererseits die Gewähr, dass man angefangen hat, Insolvenzrecht zu verstehen.

  • also es geht schon darum, ein thema zu finden, was sich für eine aktenauswertung eignet,da diese schon einen gewissen teil der arbeit ausmacht.
    des weiteren stimmt es; es wäre schon gut ein thema zu haben, über das man kontrovers diskutieren kann.

  • Ich würde eine schöne, tiefgehende Beleuchtung der Zustellungen nach der InsO sehr begrüßen. Eignet sich sicher für eine Aktenauswertung und kann man vermutlich auch kontrovers diskutieren. Insbesondere die Zustellung der Stundungsaufhebung bei verschwundenen oder oder im Ausland wohnhaften Schuldnern.
    Interessant finde ich auch, was nach der Eröffnung eigentlich noch juristische Personen zugestellt werden muss oder an wen, da es ja immer wieder vorkommt, dass z.B. ein Geschäftsführer einer GmbH im lfd. Verfahren stirbt oder verschwunden ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!