In Blatt 1 sind als Eigentümer A und B -in GbR- und in Blatt 2 A und B -je zur Hälfte- eingetragen.
Es liegt eine notariell beglaubigte Urkunde von A und B vor, wonach das Sondereigentum an zwei Kellerräumen zwischen den Blättern getauscht werden soll.
Im Hinblick darauf, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Eigentümerin des Blattes 1 ist, gehe ich doch recht in der Annahme, dass keine Eigentümeridentität zwischen den Blättern 1 und 2 besteht und deshalb eine Auflassung erforderlich ist!?
Tausch Sondereigentum zwischen GbR und Bruchteilsgemeinschaft
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Ja. Mit UB und allem drumherum. War auch früher schon so, weil die Anteilsverhältnisse verschieden sind, und ist jetzt seit der neueren BGH-Rechtsprechung ganz klar so.
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Das sehe ich genauso wie Andreas.
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Das sehe ich genauso wie Andreas.
Ich auch :daumenrau...
Habe erst letzte Woche vergeblich auf einen Notar eingeredet, der das anders sieht...
Habe es dann nochmal schriftlich gemacht, werde aber wohl den Antrag zurückweisen müssen, da er schon angedeutet hat, nichts weiter zu veranlassen - Pech für ihn... -
Ja, wie Andreas.
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Wenn der BGH es so will, dann halt wie alle Vorposter.
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Danke!
Dann lag ich richtig. -
Das Notariat hatte die unterschiedliche Eigentümereintragung hier versehentlich übersehen; es wird eine Änderungsurkunde geben.
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