Hatte evtl. jemand von Euch schon mal mit einem altrechtlichen Rentengut nach dem preussischen Gesetz über Rentengüter vom 27. Juni 1890 zu tun?
Ich habe hier (wohl) ein solches Rentengut. Jedenfalls finden sich in Abt. II folgende Eintragungen:
- Wiederkaufsrecht nach Maßgabe des Rentengutsvertrages vom ... eingetragen am 30.01.1923.
. - Der jew. Rentengutsbesitzer ist verpflichtet, zugunsten des Preussischen Staates (Rentenbank zu Magdeburg) aufgrund § 4 des Gesetzes vom 27. Juni 1890 (G.S.S. 209) die Wohn- u. Wirtschaftsgebäude in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und das Inventar gegen Feuer zu versichern. Eingetragen am 30.01.1923.
. - Verfügungsbeschränkung gemäß § 11 des Rentengutsvertrages. Eingetragen am 30.01.1923.
Bei 1 und 3 sind keine Berechtigten eingetragen.
Aus den in Bezug genommenen Bestimmungen des Rentengutsvertrages ergibt sich,
a) dass das Wiederkaufsrecht "dem Verkäufer und dem Kulturamt Osnabrück" zusteht und
b) sich die Verfügungsbeschränkung auf "§ 35 des Ausführungsgesetzes vom 15.12.1919 zum R.S.G vom 11.08.1919 (G.S.S. 31 für 1920)" bezieht.
Der Rentengutsvertrag wurde im Oktober 1922 zwischen dem Kreis Bersenbrück und dem damaligen Käufer (späterer Eigt.) geschlossen.
Dieser Vertrag wurde dem GBA "mit dem Ersuchen um Grundbuchberichtigung" vom Preussischen Kulturamt Osnabrück eingereicht.
Bei dem unter b) genannten R.S.G. dürfte es sich wohl um das Reichssiedlungsgesetz handeln. Ich konnte jedoch keine Fassung aus 1922 davon finden und die neueren Fassungen passten irgendwie nicht zu meinem Fall.
Auch das Gesetz über Rentengüter vom 27. Juni 1890 konnte ich bisher nicht auffinden.
Auch Übergangsvorschriften oder etwas zur Rechtsnachfolge des preussischen Staates, der Kulturämter usw. konnte ich leider bisher nicht ausfindig machen.
Kann jemand helfen?
Weiß jemand von Euch evtl., ob diese Rechte überhaupt noch bestehen?
Wer wäre ggf. als heutiger Inhaber der Rechte anzusehen bzw. wer könnte Löschungsbewilligungen abgeben?