Wenn nur Grundstücke, die größer sind als 10.000,- qm, genehmigungspflichtig sind, erstreckt sich dieses Genehmigungserfordernis auch auf kleinere, benachbarte Grundstücke, die im selben Grundbuch gebucht sind, etwa kraft Sachzusammenhangs? Oder zählt allein die Überschreitung des Schwellenwerts (mit der Folge, dass man dann versuchen könnte, die Parzellen auf 9.900 qm zu verkleinern)?
Danke für alle Antworten und Gruß
Michael