BGH, Urteil vom 16. Februar 2016 - X ZR 5/14
Anrufroutingverfahren
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b) Kommen für den Fachmann zur Lösung eines Problems mehrere Alternativen in Betracht, können mehrere von ihnen naheliegend sein. Grundsätzlich ohne Bedeutung ist insofern, welche der Lösungsalternativen der Fachmann als erste in Betracht zöge.Ich warte auf den Moment, bei dem ich diesen Satz einmal in die Diskussion mit einwerfen kann
Na, du eher nicht.
Aber wär was für mich, da ich in vereinzelten Sachverhalten auch gern das Bäumchen paar mal wechsele.