Guten Tag liebe Kollegen und Kolleginnin.
Ich habe dieses Problem bisher nicht gehabt und dachte ich frage nach. Im Forum habe ich zu diesem Thema nicht gefunden.
Also folgendes:
Ich habe hier eine Dame gehabt in der Vergangenheit stets Beratungshilfe erhalten für jeden Mist, insbesondere das übliche (ARGE).
Jetzt habe ich die Bewilligung abgelehnt mit Hinweis, dass Ihr die Verfahrensabläufe mittlerweile bekannt seien, sie bereits in der Vergangenheit wiederholt zu ähnlichen Angelegenheiten Beratungshilfe erhalten habe und wenn sie noch fragen hätte sich durchaus mal zur ARGE bemühen könnte um die Behördenberatung in Anspruch zu nehmen.
Anliegen war übrigens ein Zweizeiler des Rechtsanwaltes das ein Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X gestellt worden ist.
Prompt hat Ihr Rechtsanwalt den Sie übrigens bereits zuvor beauftragt hatte, Erinnerung eingelegt.
Ich ausführlich begründet warum ich nicht abhelfe und die Sache dem/der Abteilungsrichterin vorgelegt.
Jetzt bekomme ich gerade die Entscheidung zur Kenntnisnahme. Einen knappen Beschluss, dass Beratungshilfe doch bewilligt wird mit Hinweis auf die ach so berühmte Bundesverfassungsgerichtsentscheidung.
Wenn ich bedenke, dass mein Ablehnungsbeschluss und der Nichtabhilfebeschluss fast 6 Seiten lang sind, könnte ich toben. ich suche seit Tagen Entscheidungen und hinweise warum für einen so einfachen Vorgang wie " Ich bitte gemäß § 44 SGB X um Überprüfung der Bescheide vom XX (übrigen von November 2008)" Beratungshilfe bewilligt werden soll.
Was mich fast zum Platzen bringt ist der Rechtsanwalt, welche wiederholt auch hier Gerichtsbekannt ist, dass er wenn er für einen Mandanten in einer Sach tätig wird, dann sagt "Ohh schauen wir doch mal, da ist ja x damals auch falsch gelaufen und y auch. Gehen sie doch ruhig zum Amtsgericht holen sich noch 2 Scheine, dann klären wir das auch". Ich habe richtig die Schnauze voll ich mache mich doch hier net zum Depp, wenn ich den Leuten sage, warum es keine Beratungshilfe gibt und dann kommt ein 5 Zeiler.
Wenn das so bleibt werde ich in Zukunft auch alles bewilligen.
Meine Frage ist, kann der BeZi hiergegen noch Rechtsmittel einlegen.
Wenn ja, wo finde ich das?