Rechtsmittel Beratungshilfe

  • Guten Tag liebe Kollegen und Kolleginnin.

    Ich habe dieses Problem bisher nicht gehabt und dachte ich frage nach. Im Forum habe ich zu diesem Thema nicht gefunden.

    Also folgendes:
    Ich habe hier eine Dame gehabt in der Vergangenheit stets Beratungshilfe erhalten für jeden Mist, insbesondere das übliche (ARGE).

    Jetzt habe ich die Bewilligung abgelehnt mit Hinweis, dass Ihr die Verfahrensabläufe mittlerweile bekannt seien, sie bereits in der Vergangenheit wiederholt zu ähnlichen Angelegenheiten Beratungshilfe erhalten habe und wenn sie noch fragen hätte sich durchaus mal zur ARGE bemühen könnte um die Behördenberatung in Anspruch zu nehmen.

    Anliegen war übrigens ein Zweizeiler des Rechtsanwaltes das ein Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X gestellt worden ist.

    Prompt hat Ihr Rechtsanwalt den Sie übrigens bereits zuvor beauftragt hatte, Erinnerung eingelegt.

    Ich ausführlich begründet warum ich nicht abhelfe und die Sache dem/der Abteilungsrichterin vorgelegt.

    Jetzt bekomme ich gerade die Entscheidung zur Kenntnisnahme. Einen knappen Beschluss, dass Beratungshilfe doch bewilligt wird mit Hinweis auf die ach so berühmte Bundesverfassungsgerichtsentscheidung.

    Wenn ich bedenke, dass mein Ablehnungsbeschluss und der Nichtabhilfebeschluss fast 6 Seiten lang sind, könnte ich toben. ich suche seit Tagen Entscheidungen und hinweise warum für einen so einfachen Vorgang wie " Ich bitte gemäß § 44 SGB X um Überprüfung der Bescheide vom XX (übrigen von November 2008)" Beratungshilfe bewilligt werden soll.

    Was mich fast zum Platzen bringt ist der Rechtsanwalt, welche wiederholt auch hier Gerichtsbekannt ist, dass er wenn er für einen Mandanten in einer Sach tätig wird, dann sagt "Ohh schauen wir doch mal, da ist ja x damals auch falsch gelaufen und y auch. Gehen sie doch ruhig zum Amtsgericht holen sich noch 2 Scheine, dann klären wir das auch". Ich habe richtig die Schnauze voll ich mache mich doch hier net zum Depp, wenn ich den Leuten sage, warum es keine Beratungshilfe gibt und dann kommt ein 5 Zeiler.
    Wenn das so bleibt werde ich in Zukunft auch alles bewilligen.


    Meine Frage ist, kann der BeZi hiergegen noch Rechtsmittel einlegen.
    Wenn ja, wo finde ich das?

  • Meine Frage ist, kann der BeZi hiergegen noch Rechtsmittel einlegen.



    Kann er nicht. Der ursprüngliche Antrag wurde zurückgewiesen, hiergegen wurde Erinnerung eingelegt, dieser wurde stattgegeben. Ein weiteres Rechtmittel gegen die Entscheidung des Richters ist nicht möglich, da keine kostenrechtliche Sache.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Genau das ist mir leider auch schon zur Genüge passiert... Blöd, wenn der Abteilungsrichter nicht mitzieht... :(
    Ich bewillige nun großzügiger. Nicht gerne, aber was soll man machen???

    Gegen die Bewilligung hat der Bezirksrevisor m.W. keine Vorgehensmöglichkeit.

  • Richtig, damit musste sich zuletzt auch mein Landgericht befassen und hat nochmals verdeutlicht, dass es gegen den richterlichen Beschluss kein Rechtsmittel gibt.

  • Darüber hinaus steht dem Bezi meines Wissens auch kein Beschwerde- bzw. Erinnerungsrecht gegen die Bewilligung von Beratungshilfe zu.

  • Man könnte das hier nur evtl. über den Vergütungsantrag (der sicher schon da ist ode rbald folgen wird) lösen.
    Bei der Vorgeschichte dürfte man an Kürzung auf eine reine Beratung begründen können.
    Damit hätte man dann (im Falle einer Beschwerde gegen die Absetzung) den Bezrev mit im Boot....;)

    Verliere immer den ganzen Verstand - ein halber verwirrt nur! :grin:

  • Was mich fast zum Platzen bringt ist der Rechtsanwalt, welche wiederholt auch hier Gerichtsbekannt ist, dass er wenn er für einen Mandanten in einer Sach tätig wird, dann sagt "Ohh schauen wir doch mal, da ist ja x damals auch falsch gelaufen und y auch. Gehen sie doch ruhig zum Amtsgericht holen sich noch 2 Scheine, dann klären wir das auch". Ich habe richtig die Schnauze voll ich mache mich doch hier net zum Depp, wenn ich den Leuten sage, warum es keine Beratungshilfe gibt und dann kommt ein 5 Zeiler.
    Wenn das so bleibt werde ich in Zukunft auch alles bewilligen.

    Bei dieser Konstellation habe ich hier im Forum gelernt, dass der Anwalt sich bereits mit der Sache befasst hat. Er hat ja schon festgestellt, dass der Bescheid falsch ist. Dann ist nur noch ein Antrag auf nachträgliche Beratungshilfe möglich und der Anwalt trägt das volle Kostenrisiko ;).

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Als Ansatzpunkt bleibt m. E. nur die von Tina vorgeschlagene Verfahrensweise.

    Ob dem Bezirksrevisor gegen die Bewilligung der BerH (durch den Rfpl. !) eine Erinnerung zusteht ist umstritten. Die h. M. sagt nein. Im vorliegende Fall müsste jedoch der Bezirksrevisor Erinnerung gegen die Bewilligung durch den Richter einlegen. Und selbst wenn die zulässig wäre: Wer soll darüber entscheiden? Der gleiche Richter, der bereits der Erinnerung des Ast. stattgegeben hat? Das wäre wohl mehr als dämlich. Und der Bezirksrevisor wird wohl kaum besserer oder mehr Argumente liefern können, als der Threadstarter. Daher ist das vergebliche Liebesmüh.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Dumm gelaufen. Wenn du so einen Richter hast, dann kannst du

    1. alles unterschreiben und weg damit, weil Zeit und Nerven gespart
    2. weiter kämpfen in der Hoffnung, dass keine RM eingelegt werden
    3. alles Fragwürdige zurückweisen und dem RM durch kurze Autotexte nicht abhelfen und dem Richter regelmäßig in großer Anzahl vorlegen,

    er sucht dann bestimmt das Gespräch mit dir.:cool:

    Zum anderen wie Tina, du kannst noch die Schiene über die Vergütung fahren ggf. Zusammenlegung von Verfahren, LG Osnabrück, Beschluss 31.07.09, 9 T 521/08, juris.

    Oder wie A.U., RA wurde bereits tätig, kein BerSchein(AG Konstanz, UR II 81/07, juris) aber dafür intensive Prüfung, Kontoauszüge der letzten drei Monate usw. Dann kannst du evt. wegen nicht behobener Mängel zurückweisen. Auch verliert der RA bei permanenten ZwVfg. die Lust.

    Zu guter letzt noch eine Entscheidung, die du deinem Richter auch vorlegen könntest, AG Konstanz, UR II 68/09, juris zu dem BVerfG Beschluss.

    Viel Glück und denke immer daran, der Richter wird auch wieder versetzt. :)

  • Hallo,

    Zitat

    Kann er nicht. Der ursprüngliche Antrag wurde zurückgewiesen, hiergegen wurde Erinnerung eingelegt, dieser wurde stattgegeben. Ein weiteres Rechtmittel gegen die Entscheidung des Richters ist nicht möglich, da keine kostenrechtliche Sache.



    Zumindest nach der h.M.
    Anders jedoch LG Potsdam, 12.1.09, 13 T 74/08.


    OT: Meiner Meinung nach passt die zitierte Bundesverfassungsgerichtsentscheidung auch gar nicht auf den Sachverhalt, wie dein Richter meinte.

    Das Verfahren befindet sich ja noch nicht im Widerspruchsverfahren, da lediglich ein Überprüfungsantrag gestellt wurde. Der auf diesen Antrag ergehende Bescheid kann dann per Widerspruch angegriffen werden- wofür ggfs. Beratungshilfe zu bewilligen wäre.

    Gruss,
    rezk

  • Hallo,

    Zitat

    Kann er nicht. Der ursprüngliche Antrag wurde zurückgewiesen, hiergegen wurde Erinnerung eingelegt, dieser wurde stattgegeben. Ein weiteres Rechtmittel gegen die Entscheidung des Richters ist nicht möglich, da keine kostenrechtliche Sache.



    Zumindest nach der h.M.
    Anders jedoch LG Potsdam, 12.1.09, 13 T 74/08.

    Genau mit dieser Entscheidung hat der RA in einer Sache versucht, weiterzukommen. LG Essen schließt sich dieser Auffassung zumindest schonmal nicht an.

  • mal ganz off topic @hitch:
    was dich nervt, ist ja die Astin und der RA und gar nicht die Frage, ob BerH bei ARGESachen zu bewilligen, gell?
    Ist es dann (siehe Ergebnis) nicht zielführender, Anträge unter dem Gesichtspunkt der Mutwilligkeit oder ähnlich abzulehnen?
    Auch Anträge nach 44 machen Sinn und ich würde auch jedem Mdten dazu raten, dafür ist die Fehlerquote bei den ARGEN einfach zu hoch. Hier herrschen einfach Zustände, die wir uns einfach nicht mehr vorstellen können. An Gerichten und in Kanzleien geht na klar auch mal was in die Grütze, eine Akte außer Kontrolle – aber bei den ARGEN ist das Normalzustand. Das ist mittlerweile so oft und soviel durch die Presse gegangen, dass auch dein Richter deinen Beschluss nicht ernsthaft halten konnte.
    Kenntnis vom Verfahrensablauf ist nicht dasselbe wie Kenntnis des materiellen Rechts und schon deshalb musste der Beschluss aufgehoben werden.

    Hier mal wieder ein echter Kracher aus Berlin: Der Bescheideerklärer.

    „Erkläre mir Hartz IV
    Die 75 000. Klage beim Berliner Sozialgericht. Im Jobcenter sollen jetzt „Bescheiderklärer“ weiterhelfen [FONT=&quot][/FONT]
    11.09.2009 - Barbara Weitzel – Berliner Zeitung
    Es ist leider keine "Realsatire", wie es Rechtsanwältin Ines Mroß bezeichnet. Eine Hartz-IV-Empfängerin, nennen wir sie Frau K., ist mit ihrem Bescheid nicht einverstanden oder versteht ihn nicht. Frau K. ruft die Service-Hotline des Jobcenters an. Sie gerät an einen Mitarbeiter, der ihr nicht helfen kann, da er mit dem konkreten Fall nicht vertraut ist. Frau K. geht zur Widerspruchsstelle. Da hängt ein Schild: "Keine Rechtsauskünfte zu Leistungsbescheiden, wenden Sie sich an die Leistungsabteilung." Dort bekommt Frau K. die Auskunft, für Widerspruchsverfahren sei man nicht zuständig, sie solle sich an die Widerspruchsstelle wenden. Fazit: Frau K. wendet sich an einen Anwalt.
    Die Folgen sind bekannt: Gestern ging die 75 000. Klage gegen einen Hartz-IV-Bescheid beim Berliner Sozialgericht ein. Tendenz steigend. "Die Lage ist und bleibt angespannt", sagte die Präsidentin des Sozialgerichts, Sabine Schudoma. "Ein Rekord, der uns nicht erfreut" kommentierte Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD), "das Vertrauen der Bürger ist dahin". Um dieses Vertrauen wiederherzustellen, rief die Justizverwaltung einen Arbeitskreis zusammen. Vertreter des Bundestags, des Abgeordnetenhauses, der Justiz und der Jobcenter überlegten gemeinsam, wie man der Klageflut Einhalt gebieten könne.
    ...
    75 000 Klagen wurden seit 2005 beim Sozialgericht Berlin eingereicht. Derzeit sind 17 000 Verfahren anhängig. Die Wahrscheinlichkeit, ein solches Verfahren zu gewinnen, liegt bei 52 Prozent.
    .....
    Zahl der Hartz-IV-Verfahren vor dem Berliner Sozialgericht
    2005[FONT=&quot][/FONT]

    6.900[FONT=&quot][/FONT]


    2006[FONT=&quot][/FONT]

    11.900[FONT=&quot][/FONT]


    2007[FONT=&quot][/FONT]

    18.300[FONT=&quot][/FONT]


    2008[FONT=&quot][/FONT]

    21.500[FONT=&quot][/FONT]


    2009*[FONT=&quot][/FONT]

    25.400[FONT=&quot][/FONT]



    Quelle: Berliner Zeitung, zitiert aus http://www.beratung-kann-helfen.de/irren-ist-amtl…dung110909.html

  • Ob der Bescheiderklärer nun ein Kracher ist, mag dahin gestellt bleiben. Auf alle Fälle scheint er sinnvoll zu sein. Ich hatte einmal das Vergnügen eine Bekannte zur ARGE in Berlin zu begleiten. Dort stand das Publikum in Serpentinenform vor den Schaltern, die das Publikum ersteinmal den zuständigen Berater zuwiesen. Wartezeit hier wohl etwas über eine Stunde. Danach kennt man zwar seinen Berater, muss vor dessen Büro aber nochmals eine geraume Zeit verbringen. Die Berater können es schlicht und ergreifend auch nicht leisten, jedem Bürger den Bescheid zu erklären, zumindest dann nicht, wenn die Bürger etwas nicht begreifen wollen. Was spricht also gegen Personen, welche, anstatt eines RA, dem Publikum den Bescheid erklären. Und was die Statistik betrifft, fast die Hälfte der Bescheide sind ordnungsgemäß. Es ist auch nicht aufgeführt, um welche Summen in den jeweiligen Bescheiden gestritten wird. Ich könnte mir vorstellen, dass es manchmal nur um Minderbeträge geht. Aber fünf EUR haben oder nicht haben macht scheinbar dann etwas aus, wenn man selbst keine Kosten bei der Klage oder dem Widerspruch zu befürchten hat. Und hier klagenden RA werden bestimmt auch nicht ärmer dabei.
    Und das ist keine Kritik an den RA, denn schließlich ist es ihr Job. ;)

  • @ Bunami:

    Erstens: Personen, die die Bescheide erklären, wären eine feine Sache. Nur habe ich bisher nicht erlebt, dass es solche Personen gibt.

    Zweitens: Wenn man mit wenig Geld auskommen muss, können auch EUR 5,00 (pro Monat) viel Geld sein.

    Drittens: Sicherlich werden die Rechtsanwälte nicht ärmer. Oder aber doch, nämlich wenn sie auch Mandate aus anderen Bereichen bearbeiten könnten. Denn Sozialrecht ist ein Rechtsgebiet, bei dem sich kaum kostendeckend arbeiten läßt und mit dem sich Anwälte meist nur dann beschäftigen, wenn sie die Mindereinnahmen querfinanzieren können.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich finde, man sollte immer das intensive Gespräch mit dem Richter suchen.

    Bin sehr froh, dass mit meinem Richter vernünftige Gespräche möglich sind. Wir haben hier stundenlang die gemeinsame Linie in gewissen Rechtsfragen ausgelotet. Oft diskutieren wir ein Problem, kurz bevor ich über eine Nichtabhilfe entscheide. Das erspart massig Arbeit. Insoweit tut es mir leid, dass du 6 Seiten Zeit investiert hast, die man hätte gewinnbringender nutzen können.

    Mein Richter meint z.B., dass § 44 Anträge (ich sag immer "Selbstüberprüfungsanträge" dazu) sinnfrei sind. Vorallem stellt sich die Mutwilligkeit heraus, wenn Rechtsmittelfristen verstrichen worden sind und der Antragsteller dann versucht über § 44 zu retten, was noch geht. Da gibts in der Regel keine BerH mehr.




  • Zum ersten: In dem Zeitungsartikel zitiert von b-g-f steht es so drin, also wird es wohl so sein.

    Zum zweiten, kann ich dir grundsätzlich zustimmen. Manchmal hat man aber den Eindruck, es geht den Leuten nicht um die 5 EUR sondern darum Recht zu haben und es den bösen bösen Behörden mal wieder gezeigt zu haben. Als ich noch in Berlin wohnte, lernte ich einige solcher Vertreter kennen.

    Zum dritten: Wie bereits gesagt, es ist keine Kritik an den RA, denn dies ist ihr Job. Wenn der Gesetzgeber unsauber arbeitet, dann passiert genau dieses.

  • Und was die Statistik betrifft, fast die Hälfte der Bescheide sind ordnungsgemäß.


    :wechlach: Das ist jetzt nicht ernst gemeint, oder? Immerhin, fast die Hälfte der Bescheide ist doch richtig? DAS ist ja echt ne RIESENLEISTUNG, dann ist ja NUR die Hälfte der Bescheide falsch?????

  • Zum zweiten, kann ich dir grundsätzlich zustimmen. Manchmal hat man aber den Eindruck, es geht den Leuten nicht um die 5 EUR sondern darum Recht zu haben und es den bösen bösen Behörden mal wieder gezeigt zu haben. Als ich noch in Berlin wohnte, lernte ich einige solcher Vertreter kennen.


    Den Eindruck hat man manchmal. Aber ich erlaube mir darüber erst ein Urteil, wenn ich selbst einige Monate ohne jedewede Rücklagen von 350,00 € monatlich gelebt habe...mal ganz bös gesagt: die gibt meine Alte schon alein für Schuhe aus:mad:

  • Zum zweiten, kann ich dir grundsätzlich zustimmen. Manchmal hat man aber den Eindruck, es geht den Leuten nicht um die 5 EUR sondern darum Recht zu haben und es den bösen bösen Behörden mal wieder gezeigt zu haben. Als ich noch in Berlin wohnte, lernte ich einige solcher Vertreter kennen.


    Den Eindruck hat man manchmal. Aber ich erlaube mir darüber erst ein Urteil, wenn ich selbst einige Monate ohne jedewede Rücklagen von 350,00 € monatlich gelebt habe...mal ganz bös gesagt: die gibt meine Alte schon alein für Schuhe aus:mad:



    mein Beileid

    Ich finde es einfach schlimm, dass fast die Hälfte der Bescheide nicht richtig sind. Man stelle sich mal eine entsprechende Fehlerquote in anderen Bereichen der Wirtschaft vor. Das entsprechende Unternehmen könnte sicher ganz schnell Insoilvenz anmelden.

    Sicher gibt es auch Prinzipienreiter. Deren Zahl würde sich mit jedoch mit der steigenden Zahl richtiger Bescheide umgekehrt proportional vermindern.

  • Und was die Statistik betrifft, fast die Hälfte der Bescheide sind ordnungsgemäß.


    :wechlach: Das ist jetzt nicht ernst gemeint, oder? Immerhin, fast die Hälfte der Bescheide ist doch richtig? DAS ist ja echt ne RIESENLEISTUNG, dann ist ja NUR die Hälfte der Bescheide falsch?????




    Gerechnet an den Zuständen die in den ARGEN herrschen (von dir übrigens auch nochmal extra betont) und die der Gesetzgeber verbockt hat und auch nicht ändert, trotz Wissen um das was dort vorgeht, ist es schon eine Leistung. Die ARGE kann es sich leider nicht leisten, wie ein Unternehmer oder RA zu sagen: "Oh, es tut mir Leid, einen Termin können Sie in den nächsten acht Wochen nicht bekommen, wir sind in unseren Kapazitäten vollkommen ausgelastet." Das ist so nicht vorgesehen. Die müssen, ob sie wollen oder nicht jeden Antrag bearbeiten. Und Bescheide, die heute noch richtig sind, können morgen schon aufgrund einer neuen gerichtlichen Entscheidung nicht mehr korrekt sein. Es fallen immer mehr Menschen in Hartz IV, nur das qualifizierte Personal der ARGE nimmt immer mehr ab.

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