Habe zwar schon im Forum rumgestöbert, suche aber nochmals Bestätigung:
VU ist ergangen, im Juli wurde vom Klägervertreter die Kostenfestsetzung beantragt.
Im Zuge der Anhörung teilt der Beklagte mit, dass bereits im Juni Insolvenz eröffnet wurde.
Ich bin davon ausgegangen, dass gemäß § 240 ZPO die Kostenfestsetzung durch die Insolvenzeröffnung unterbrochen ist und habe dies dem Beklagten-Vertr. so mitgeteilt.
Dieser besteht trotzdem auf die Kostenfestsetzung.
Ist denn nun die Kostenfestsetzung überhaupt noch möglich?