Das Thema wurde schon oft besprochen aber irgendwie bin ich wieder mal unsicher, wie mein jetziger Fall praktisch zu handhaben ist:
Befreite Vorerbin E (Erbschein liegt vor) verkauft (vermessene) Teilfläche an Schwiegersohn K. Bei der Fläche handelt es sich um unbebautes Ackerland, welches laut Bodenrichtwertkarte einen Wert von 5 €/m² hat. Verkauft wird zum Preis von 4,50 €/m².
Zur Entgeltlichkeit kein Wort im Vertrag.
Als Nacherben sind die minderjährigen A und B vermerkt (vermutlich nicht die Kinder von K, da anderer Familienname). A und B bzw. deren Vertreter wirken nicht mit.
Auch zum NEV kein Wort im Vertrag.
Notar beantragt die Löschung von Rechten in Abt. III und die Eigentumsumschreibung auf K.
Der NEV wird wieder nicht erwähnt.
Fragen:
- Schreibe ich jetzt einfach das verkaufte Flurstück auf K um und nehme den NEV "zur Mithaft" mit?
. - Schicke ich dann A und B anschließend einfach nur eine Eintragungsmitteilung?
. - Würdet Ihr derzeit - aufgrund dessen, dass der Kaufpreis unter dem aktuellen Bodenrichtwert liegt und weil der Käufer der Schwiegersohn der Vorerbin ist - auch von einer teilweisen Unentgeltlichkeit ausgehen?
. - Sollte man den Notar dann (mit der Eintragungsbekanntmachung) darauf hinweisen, dass nach den bisherigen Erkenntnissen davon auszugehen ist, dass der Verkauf bei Eintritt des Nacherbfalles nach § 2113 BGB unwirksam wird?
. - Seht Ihr einen Grund für eine Zwischenverfügung?