Guten Morgen liebes Forum!
Ich habe ein handschriftliches Testament vorliegen, in dem der Erblasser eine gemeinnützige Stiftung als Alleinerben eingesetzt und einen befreundeten Rechtsanwalt als Testamentsvollstrecker bestimmt hat. Er hinterlässt Vermögen in Mio-Höhe.
Eine beglaubigte Kopie des Testaments wurde an die gesetzlichen Erben, die mir bereits bekannt waren abgeschickt. Ein Testamentsvollstreckerzeugnis wurde beantragt und nach der Anhörung des testamentarischen Erben erteilt. Nunmehr trägt ein gesetzlicher Erbe (Neffe) mehrere Punkte vor, warum ihm das Testament missfällt... "Sie wollte doch immer Tante...unterstützen, der TV ist ein Freund des Erblassers und der Stiftung, da wurde doch gemauschelt usw...." Außerdem bat er um Überprüfung der Schrift des Erblassers. Er selber würde sie zwar nicht kennen und wolle auch niemanden beschuldigen aber ihm kommt halt alles komisch vor.
Daraufhin habe ich als Sicherungsmaßnahme den TV gebeten seine Ausfertigung des Zeugnises zunächst zurück zu schicken und habe alle Beteiligten gebeten mir Schriftproben zu übersenden. Schriftproben habe ich erhalten. Auch der Neffe konnte mir welche einreichen. Der TV hat mir die Ausfertigung bisher nicht zurück gegeben. Er zweifelt an, dass dies vor der Einziehung überhaupt möglich ist und gibt zu bedenken, dass der Nachlass wegen des Umfangs zwingend der Verwaltung bedarf und der Vortrag des Neffen lediglich leere Behauptungen sind. Er kannte den Erblasser gut und auch aufgrund des engen Verhältnisses zu der Stiftung wurde diese eingesetzt. Auch der TV bestätigt mir, dass die Schrift von dem Erblasser stammt. Nach Sichtung der Unterlagen bin ich auch zu dem Ergebnis gekommen, dass ich keinen Zweifel an der Handschrift habe. Dies habe ich dem Neffen und dem TV mitgeteilt und den Neffen um Mitteilung gebeten, ob seine Zweifel weiterhin bestehen. Ein Gutachten wollte ich aufgrund der "aus der Luft gegriffenen" Zweifel nicht anfordern. Er fragt nunmehr, ob ich denn auch einen Sachverständigen beauftragt hätte...so ganz zufrieden wäre er noch nicht.
Wie verhalte ich mich nun? Kann ich die Vorwürfe des Neffen in irgendeinen Antrag umdeuten? Einen Antrag auf Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses kann er nicht stellen, oder? Ich höre die gesetzlichen Erben vor der Erteilung ja auch nicht an, da sie nicht Betroffen sind...oder mache ich das falsch!? Es widerstrebt mir jetzt einen Sachverständigen zu beauftragen. Dies würde bedeuten, dass ich auf die Rückgabe der Ausfertigung bestehen und einen Nachlasspfleger bestellen müsste. Wer trägt die ganzen Kosten? Ich habe außerdem wirklich das ungute Gefühl, dass da ein gesetzlicher Erbe im Hinblick auf die Höhe des Nachlasses alle Wege ausschöpft um irgendwie an das Geld zu kommen...
Kann mir da einer helfen!?