Ich möchte nachfragen zu § 927 BGB:
Ist bei der Voraussetzung des 30jährigen Eigenbesitzes zur Definition des Eigenbesitzes tatsächlich erforderlich, dass der Besitzer glaubte, tatsächlich der Eigentümer zu sein?
Sodass der § 872 BGB dahin zu lesen ist, dass der Eigenbesitzer vorzutragen hat, dass er länger als 30 Jahre glaubte, das Grundstück sei sein Eigentum?