Anwalt oder Verbraucherzentrale?

  • Folgendes - immer häufiger auftretendes - Problem: :mad:

    Die Bürger kommen und legen mir ein Schreiben einer beim LG Athen zugelassenen Anwältin vor, in welchem sie aufgefordert werden, binnen 7 Tagen die Forderung i.H.v. 127,50 Euro zu begleichen, angeblich im Grundsatz entstanden durch die "Mitgliedschaft" bei der Lotto Tipp GmbH.

    Die Firma ist den Ratsuchenden gänzlich unbekannt. Zur Klärung der Angelegenheit wird Beratungshilfe gewünscht, weil "das so im Internet steht". Ich bin der Meinung, dass die Leuts sich an die Verbraucherzentrale wenden können und stehe der Bewilligung der BerH eher ablehnend gegenüber. (Was soll denn ein Anwalt da machen? Ein Widerspruchsschreiben, wenn denn nötig, können die Leute doch selber verfassen, oder ??)

    Wie handhabt Ihr das? Kennt Ihr die "Pappenheimer" auch?


  • AG Halle (Saale) vom 14.01.2011 Aktenzeichen: 103 II 7485/10

    Die Tatsache, dass die Verbraucherzentrale eine geringe Gebühr erhebt, macht die Inanspruchnahme der Beratung durch die Verbraucherzentrale nicht unzumutbar im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 BeratHiG. Von einem Anspruch auf "kostenlose" Beratung ist im Gesetz ebenso wenig die Rede wie von einem Anspruch auf "freie Auswahl eines Anwalts des Vertrauens". Das Recht auf Beratung durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl (§ 3 Abs. 1 BeratHiG) steht einem Antragsteller vielmehr nur dann zu, wenn die Voraussetzungen des § 1 BeratHiG vorliegen.

  • Meinst Du mit Pappeheimer die Lotto-Gesellschaft oder den Rechtssuchenden.

    Zu derartigen Verhaltensweisen gibt es hier im Forum schon viele Beiträge. Aus Sicht eines Anwalts kann ich aber nur sagen, dass es wohl nicht damit getan ist, wenn der betroffene Bürger mal einfach so ein "Widerspruchsschreiben" hinschickt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Pappenheimer = Lotto Ges.

    PK: Wenn ich so ein Schreiben erhalten würde, würde ich gar nichts machen, sondern es auf einen Mahnbescheid ankommen lassen. Aber das kann man den Leuten ja nicht raten.

  • Schick Sie zur Verbraucherzentrale... dort hocken Anwälte.

    Die 5-10 Euro Eintritt sind zumutbar; steht auch in den aktuellen Kommentierungen drin.

  • PK: Wenn ich so ein Schreiben erhalten würde, würde ich gar nichts machen, sondern es auf einen Mahnbescheid ankommen lassen. Aber das kann man den Leuten ja nicht raten.

    Nein es ist zu raten, wenigstens in einem Schreiben zu erklären, dass keine Erklärung abgegeben wurde und diese vorsichtshalber auch widerrufen und wegen arglistiger Täuschung angefochten wird.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Die Firma ist den Ratsuchenden gänzlich unbekannt. Zur Klärung der Angelegenheit wird Beratungshilfe gewünscht, weil "das so im Internet steht".

    Dann kannst du den Antragstellern ja mitteilen, dass der Internetbeitrag so falsch vielleicht nicht ist und sie sich vertrauensvoll an die Verbraucherzentrale wenden können. Lt. dem Internetauftritt ist der Verbraucherzentrale die Rechtsanwältin ja bekannt. Und außerdem steht § 1 Abs.1 Nr. 2 BerHG der Erteilung eines BerScheines entgegen. ;)

  • Folgendes - immer häufiger auftretendes - Problem: :mad:

    Die Bürger kommen und legen mir ein Schreiben einer beim LG Athen zugelassenen Anwältin vor, in welchem sie aufgefordert werden, binnen 7 Tagen die Forderung i.H.v. 127,50 Euro zu begleichen, angeblich im Grundsatz entstanden durch die "Mitgliedschaft" bei der Lotto Tipp GmbH.

    Die Firma ist den Ratsuchenden gänzlich unbekannt. Zur Klärung der Angelegenheit wird Beratungshilfe gewünscht, weil "das so im Internet steht". Ich bin der Meinung, dass die Leuts sich an die Verbraucherzentrale wenden können und stehe der Bewilligung der BerH eher ablehnend gegenüber. (Was soll denn ein Anwalt da machen? Ein Widerspruchsschreiben, wenn denn nötig, können die Leute doch selber verfassen, oder ??)

    Wie handhabt Ihr das? Kennt Ihr die "Pappenheimer" auch?


    :teufel: Ist das jetzt der neueste Versuch Griechenlands den Staatsbankrott auf ausländische Kosten abzuwenden?

  • Also ich rate manchen Leuten durchaus, solche Sachen "auszusitzen" und nur auf ein gerichtliches Schreiben (Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid/Klageschrift) zu reagieren. Kommt aber immer ein bißchen drauf an, für wie clever ich denjenigen halte, der vor mir sitzt.

    Den Rat sich ggf. mit dem Bemerken "Äh wieso wollen Sie Geld von mir? Ich kenne Sie gar nicht!" schriftlich an die Gegenseite zu wenden, ggf. ergänzt um die Bitte eine Kopie des entsprechenden Vertrags zu übersenden, bekommt jeder kostenlos.

    Auch ist bei den einschlägigen Fällen (Abofallen, Gewinnspiel-Butterfahrt-erst-Vorschuss-dann-schicken-wir-ihnen-natürlich-sofort-den-Gewinn, ungewollte Zeitungsaobs, usw.) ist die Einschaltung der Verbraucherzentrale möglich und zumutbar.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

    Einmal editiert, zuletzt von Ernst P. (26. Oktober 2011 um 07:39)

  • Dazu gibt es auch was im RPfl: Rpfl 2011, S. 526 ff (betrifft aber Urherberrechtsverletzung, die andere "Abzocke")
    Ist beratungshilfefähig, aber (eigentlich) nur 1x.

    Einmal editiert, zuletzt von Miss Elli (26. Oktober 2011 um 06:58)

  • Schick Sie zur Verbraucherzentrale... dort hocken Anwälte.

    Die 5-10 Euro Eintritt sind zumutbar; steht auch in den aktuellen Kommentierungen drin.

    "Meine" Bürger waren bei der Verbraucherzentrale und sollten 40 Euro zahlen, daher der Weg zum Gericht auf der Suche nach einem Beratungshilfeberechtigungsschein (Schein, so fürn Anwalt).

  • Bei derartigen Auskünften der Antragsteller würd' ich mich doch mal selbst bei der Verbraucherzentrale erkundigen, was die an Dinestleistungen anbieten und welchen Obulus die dafür verlangen.
    Bei uns sind die Verbraucherberatungen größtenteils kostenfrei, nur im Mietrecht wird eine "Beratungsgebühr" von 15,- € erhoben.

    Habe hier auch mit denen abgesprochen, dass die, wenn ihre Möglichkeiten nicht ausreichen, dies kurz schriftlich begründen.

  • Ich habe mich soeben bei der Verbraucherzentrale erkundigt. 40,--€ ist korrekt. Nach welcher Vorschrift diese Summe berechnet wird, konnte mir der Telefonzentralenmensch nicht sagen. "Wir haben hier Anwälte zu sitzen und die erheben das."
    Jetzt wundert mich die Beratungshilfeflut hier nicht mehr. Und ich darf den Leuten erklären, dass sie eigentlich zur Verbraucherzentrale gehen müssten. Das begreift doch kein Mensch!

  • Link zu Beratungsmöglichkeiten, deren Umfang (teilweise einschl. Vertretung) und Preise:

    http://www.vz-nrw.de/UNIQ1319544928…ink326872A.html

    Die Preise sollten zumindest in NRW überall gleich sein.

    In den meisten Bereichen gibt es eine Beratung ab 7,- € beginnend ..... in dieser Beratung sollte zumindest feststellbar sein, ob tatsächlich ein rechtliches Problem vorliegt und etwas zu Unrecht gefordert oder verweigert wird.
    Da in vielen Fällen die Ratsuchenden direkt auf der RAST vorsprechen ohne überhaupt mal einen Versuch des Nachvollziehens geschweige denn des selbst klärens zu unternehmen halte ich einen VErweisd auf diese Beratung für durchaus angemessen.
    Auch der Selbstzahler wird wissend darum dass sich hier ein - wenn auch vielleicht nicht studierter Jurist - geschulter Experte sich der Sache annimmt und diese vorab bewertet, aus Kostengründen zunächst diese günstige Hilfe in Anspruch nehmen um dann mit diesem Wissen sein weiteres Vorgehen abzuwägen.

    Wenn es dann darum geht, dass wirklich Vertretung, evtl. sogar anwaltliche Vertretung erforderlich ist kommt man allerdings recht schnell in einen Bereich, wo man über die Zumutbarkeit der Kosten der VBZ streiten kann.

  • Ganz ehrlich: Wenn ich zur VBZ gehe und dort die Auskunft "40 Euro bitte" erhalte, gehe ich zum Gericht. Da ist's billiger. Und wenn man den auflaufenden Bürgern was anderes verklickern will, braucht man viel Atem und Phantasie.

    2 Mal editiert, zuletzt von Miss Elli (25. Oktober 2011 um 15:28)

  • Ich habe mich soeben bei der Verbraucherzentrale erkundigt. 40,--€ ist korrekt. Nach welcher Vorschrift diese Summe berechnet wird, konnte mir der Telefonzentralenmensch nicht sagen. "Wir haben hier Anwälte zu sitzen und die erheben das."
    Jetzt wundert mich die Beratungshilfeflut hier nicht mehr. Und ich darf den Leuten erklären, dass sie eigentlich zur Verbraucherzentrale gehen müssten. Das begreift doch kein Mensch!


    Bei dieser Gebührenhöhe der Verbraucherzentrale kann man getrost von einer Unzumutbarkeit als andere Hilfsmöglichkeit ausgehen.

  • Auch der Selbstzahler wird wissend darum dass sich hier ein - wenn auch vielleicht nicht studierter Jurist - geschulter Experte sich der Sache annimmt und diese vorab bewertet, aus Kostengründen zunächst diese günstige Hilfe in Anspruch nehmen um dann mit diesem Wissen sein weiteres Vorgehen abzuwägen.

    Was ist denn ein wenn-auch-vielleicht-nicht-studierter-Jurist? Das läßt eine gewisse Bandbreite offen von (der Begriff "Jurist" ist keine geschützte Berufsbezeichnung) "hat ein paar VHS-Kurse besucht" bis hin zu "ist im Zweiten Staatsexamen endgültig durchgefallen".

    Wieso kann/muß/soll man sich von einem wenn-auch-vielleicht-nicht-studierten Juristen beraten lassen, ob man vielleicht besser zum Rechtsanwalt geht?

  • Auch der Selbstzahler wird wissend darum dass sich hier ein - wenn auch vielleicht nicht studierter Jurist - geschulter Experte sich der Sache annimmt und diese vorab bewertet, aus Kostengründen zunächst diese günstige Hilfe in Anspruch nehmen um dann mit diesem Wissen sein weiteres Vorgehen abzuwägen.

    Was ist denn ein wenn-auch-vielleicht-nicht-studierter-Jurist? Das läßt eine gewisse Bandbreite offen von (der Begriff "Jurist" ist keine geschützte Berufsbezeichnung) "hat ein paar VHS-Kurse besucht" bis hin zu "ist im Zweiten Staatsexamen endgültig durchgefallen".

    Wieso kann/muß/soll man sich von einem wenn-auch-vielleicht-nicht-studierten Juristen beraten lassen, ob man vielleicht besser zum Rechtsanwalt geht?

    Nichts für ungut, aber ich kenne Rechtsanwälte, da lässt man sich lieber von einem "wenn-auch-vielleicht-nicht-studierter-Jurist" beraten. Es kommt doch lediglich darauf an, ob mir die Verbraucherzentrale weiterhelfen kann. Ob ich den Hinweis nun von der Putzfrau oder einem dort arbeiten Volljuristen erhalte, dürfte dabei zweitrangig sein. Wenn mir die Verbraucherschutzzentrale nicht weiter hilft, führt mich der Weg in die Rechtsantragsstelle.

    Im vorliegenden Fall hat sich die Partei ja schon im Internet informiert. Zur Lösung des Sachverhaltes sollten sich auch genügend Hinweise finden lassen...

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