Hallo zusammen,
ein Anwalt reicht mir eine PKH-Vergütungsabrechnung ein sowie einen Kostenfestsetzungsantrag.
Auf Nachfrage, dass nur einem dieser entsprochen werden kann, teilt er mit, dass beide Anträge aufrechterhalten bleiben , da der Mandant nicht in der Lage die Kosten zu begleichen. Die Festsetzung gegen den Beklagten bleibt ebenso aufrechterhalten, da gegen diesen zwangsvollstreckt werden soll. Nach erfolgter Zwangsvollstreckung wird der Betrag an die LJK zurückgezahlt.
Geht das so einfach? Oder kann ich wirklich nur 1x festsetzen?