Guten Morgen,
irgendwie stehe ich wohl auf dem Schlauch...
ich bereite gerade einen Erbscheinstermin vor. Antragsteller ist der Ehegatte. Ausschlagungserklärungen sämtlicher weiterer Erben der ersten und zweiten Ordnung sind in der Akte vorhanden, die Großeltern sind samt vorverstorben. Ich habe die Akte gestern zum ersten Mal zu Gesicht bekommen.
Ich habe nunmehr habe eine Frage zur Ausschlagungsfrist der Erben erster Ordnung. Die Erblasserin ist verstorben am 24.12.2010 (Freitag). Die Ausschlagung wurde am 07.02.2011 erklärt. Fristbeginn wäre somit der Samstag 25.12.2010, 00.00 Uhr, Fristende der Freitag, 04.02.2011, 24.00 Uhr. Die Ausschlagenden haben sich angeblich anwaltlich beraten lassen das die Frist jedoch bis zum 07.02.2011 verlängert wird. Die Verlängerung tritt doch gem. § 222 ZPO nur dann ein wenn das Fristende auf einen Sa, So, oder Feiertag fällt? In diesem Fall ist das Fristende jedoch ein gewöhnlicher Freitag.
In der Ausschlagungserklärung wurde auch hilfsweise die Anfechtung wegen Fristversäumung erklärt, sodass der vorstehende Mangel geheilt würde.
Danke für eure Meinungen.