Hallo,
ich habe hier ein neue ZV-Verfahren.
2008 war bereits ein ZV-Verfahren anhängig; dieses wurde jedoch aufgehoben, bevor es zu einer Versteigerung kam.
Die Gläubigerin aus dem neuen Verfahren beantragt jetzt, das Gutachten aus Februar 2009 (Verfahren 2008) beizuziehen. Hier stellt sich mir mal wieder die Frage, wie alt darf/kann so ein Gutachten eigentlich sein? Muss ich auf jeden Fall ein Ergänzungsgutachten machen lassen oder könnte man das vorhandene Gutachten auch ohne weitere Überprüfung/Aktuallisierung als Grundlage für die Verkehrswertfestsetzung nehmen.