Guten Morgen,
habe folgenden Antrag auf BerH:
Mutter S und Vater T= verheiratet
Sie= serbische Staatsangehörigkeit
Er= mazedonische Staatsangehörigkeit
Haben im September ein gemeinsames kind bekommen.
Mutter hat unbefristete Aufenthaltserlaubnis
Vater hat Aufenthaltserlaubnis beantragt, wurde jedoch bislang nicht bewilligt.
Die Behörde habe gesagt, dass der Vater sie erhalten würde, wenn das Kind auf der Welt ist.
Er fragt bei der Behörde angeblich desöfteren nach, jedoch immer noch keine positive Entscheidung.
Mittlerweile heißt es wohl, dass er keine Aufenthaltserlaubnis erhalten würde und das Kind nun serbische oder mazedonische
Staatsangehärigkeit erhalten würde.
Ist das Eurer Meinung ein Fall von BerH oder sagt ihr dann, dass die Behördenauskunft hier vorgeht?
Auch wenn der Antragsteller dort offensichtlich nicht weiter kommt?
Ist das eine familiengerichtliche oder zivilgerichtliche Angelegenheit?
Bei uns wird die BerH nach Abteilungen aufgeschlüsselt.
Danke für Eure Meinungen.