Hallöchen!
Bin ganz neu in der Insolvenzabteilung und hatte bisher in der Praxis noch nie was mit dem GKG zu tun.
Folgender Fall:
Eine Service-Einheit hat auf Antrag (und Verfügung des Rechtspflegers) die Insolvenztabelle an einen Gläubigervertreter geschickt und Ihm die Kosten in Rechnung gestellt. Nun legt der gläubigervertreter Erinnerung ei. Die Bezirksrevisorin sagt, dass unsere Service-Einheit recht hat und bat um Zurückweisung.
Ich war dann so frei und habe einfach einen Zurückweisungsbeschluss gemacht. Nun beschwert sich der Anwalt wieder, weil er der Meinung ist, dass eigentlich der Richter für die Entscheidung zuständig gewesen wäre.
Wie sieht Ihr das? Wie geht es bei Kostensachen nach der Erinnerung weiter?
Vielen Dank für eure Hilfe.