Hallo!
Der Berufsbetreuer hat einen Antrag auf Vergütung aus der Staatskasse gestellt, da die Betreute mittellos sei.
Er hat keine Vermögenssorge und somit kein Vermögensverzeichnis eingereicht, sodass ich angefordert habe, die Mittellosigkeit nachzuweisen.
Der Betreuer fragt die Vermögensverhältnisse bei der Betreuten an, die aber gar nicht koorperiert.
Er will nun, dass ich die Vergütung gegen bzw aus dem Vermögen der Betreuten "einfach so" festsetze.
Was nun?
Rechtsprechung oder Kommentierungen bitte..