Über das Vermögen des Jupp Zupp ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist RA Dr. Icks Üpsilon.
Massezugehörig ist eine Immobilie in, vom Insolvenzgericht aus gesehen Bundesland Ganzweitweg, m.a.W. die Praktiken des dortigen Zwangversteigerungsgerichtes kennt man nicht.
Die Grundpfandrechtsgläubigerin läßt die Grundschuld auf den Verwalter umschreiben und zustellen, soweit ok.
Das Zwangsversteigerungsgericht, von der Größe der Stadt kann dies keine Kleckerbude sein, so dass ein solcher Sachverhalt laufend vorkommen müsste, ordnet auf Antrag der Gläubigerin die Zwangsverwaltung an, im Rubrum steht aber
.. richtet sich gegen Jupp Zupp, vertreten durch den Insolvenzverwalter.
In jedem Kündigungschutzverfahren würde sich der Verwalter die Hände reiben, weil der Verwalter nicht der Vertreter des Schuldners ist, eine solche Klage regelmäßig ins Leere läuft, die Fristen zur Klageerhebung nicht eingehalten sind und der Anwalt des Arbeitnehmers seine Haftpflicht bemühen darf.
Sollte man den, als netter Verwalter, wir währen ja froh, wenn wir die Bude los würden, den Rechtspfleger auf das Problem aufwerksam machen oder entfaltet der Beschluss trotzdem Wirkung ?