Hallo, folgende Problematik rollt hier auf uns zu:
Ein Verein, der im hiesigen Bezirk einige Vormundschaftsverfahren führt, ist sich nun schmerzlich der Tatsache bewusst geworden, dass er als Verein in den Altverfahren kein Geld mehr bekommt, und stellt zu diversen Verfahren nunmehr jeweils den folgenden Antrag [Hervorhebungen im Text stammen von mir]:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der geänderten Rechtslage (BGH-Beschl. v. 25.05.2011, XII ZB 626/10) wirken wir wie vom BGH empfohlen auf die persönliche Bestellung der MitarbeiterInnen hin, die bisher für den Verein die Vormundschaft als MitarbeiterInnen geführt haben. Wie der BGH zu Recht feststellt, kann der Verein nicht gegen seinen Willen bestellt werden [...].
Wir beantragen entsprechend § 1889 Abs. 2 Satz 1 BGB,
die Entlassung des Vereins als Vormund, da unsere Mitarbeiterin XY als Person, als persönlich bestellter Vereinsvormund, vorhanden ist.
Dies entspricht dem Wohl des Mündels, da die Einzelvormundschaft vom Gesetz gewollt ist, und diese Mitarbeiterin auch schon vorher die Vormundschaft für den Verein geführt hat. Überdies hat die Bestellung einer Einzelperson vor der Bestellung des Vereins Vorrang, wie dies auch das Betreuungsrecht mit dem Vorrang des persönlich bestellten Vereinbetreuers zeigt, vgl. §§ 1897 Abs. 2, 1900 BGB.
Insoweit ziehen wir hiermit unsere Einwilligung zurück, als Verein die Vormundschaft für das Kind AB zu übernehmen.
Stattdessen schlagen wir vor,
Frau XY als Mitarbeiterin unseres Vormundschaftsvereins als Vormund zu bestellen
und
als Vertretung Frau YZ zum Ersatzvormund (analog § 1899 Abs. 3 i. V. m. § 1775 BGB) zu bestellen.
[...]
Wir teilen mit, dass das beim Amtsgericht XXX unter der Geschäftsnummmer X F XX/XX anhängige Verfahren als Musterverfahren dient. Sollte unserem Vorschlag nicht entsprochen werden, wird [...] hilfsweise beantragt, durch Beschluss gem. § 146 ZPO die Aussetzung des Verfahrens anzuordnen."
Was ist davon zu halten?
Ich habe mir schon einige Gedanken zu diesen Anträgen gemacht, möchte aber erstmal Eure Meinungen hören, da ich Euch nicht voreinnehmen will.