Hallihallo,
sagt mal, muss sich der Rpfl. beschwindeln lassen?
Im konkreten Fall geht es darum, dass eine ehrenamtliche nicht familiäre Betreuerin wohl wissentlich, Tatsachen verschiegen hat. Vermögenssorge war nicht Gegenstand der Betreuung. Im Verpflichtungsgespräch überreichte Sie das Vermögensverzeichnis und gab darin nur ein Girokonto, wofür sie eine Vollmacht hatte an.
Auffällig waren hohe Bargeldabhebungen, sie sagte der Betroffene hätte diese so verlangt und habe das Geld in einer Geldkassette zu Hause.
Auf meine Nachfrage, ob Sparbücher vorhanden sind, sagte sie, darüber wisse sie nichts.
Recherchen meinerseits ergaben jedoch, dass Sparbücher vorhanden sind. Vollmachten darüber wurden nicht erteilt, weshalb ein weiterer Berufsbetreuer für die Vermögenssorge bestellt wurde. Zuerst wurde die Girokontovollmacht widerufen (wegen den nicht nachvollziehbaren Abhebungen) und die Geldkassette, worin sich angeblich das von ihr abgehobene und angeblich an den Betroffenen ausgehändigte Geld befinden soll, in Augenschein genommen. Die Geldkassette war natürlich leer! Der Betreute konnte damals nichts dazu sagen und meinte, irgendwo müsse das Geld ja sein. Sparbücher wurden in der Wohnung nicht gefunden.
Es stellte sich nun heraus, dass die ehrenamtliche Betreuerin die Sparbücher die ganze Zeit in Besitz haben musste, oder zumindestens wusste, wo sie sich befanden, denn es wurden in den letzten Monaten kontinuierlich immer wieder höhere Bargeldbeträge vom Sparbuch abgehoben.
Beim Betroffenen wurde im September beginnende Demenz diagnostiziert. Eine Anhörung meinerseits im Januar ergab, dass die Demenz erheblich fortgeschritten ist. Durch Beinamputation, seinen geistigen Zustand und auch sonstiger schlechter körperlicher Verfassung (inzwischen auch Heimbewohner im Rollstuhl) wäre er selbst gar nicht in der Lage zur Bank zu gelangen um Barabhebungen vom Sparbuch durchzuführen. Es liegt daher der Verdacht nahe, dass die ehrenamtliche Betreuerin ihn zur Bank begleitet hat und bei Abhebungsgeschäften behilflich war.
Ein Einwilligungsvorbehalt besteht LEIDER nicht. Und das ist auch der Punkt. Da nützt die beste Sperre duch die Berufsbetreuerin nichts.
Und der Hit: Nun legt die ehrenamtliche Betreuerin der Berufsbetreuerin ein von ihr selbst geschriebenes und nur vom Betroffenen unterschriebenes auf wenige Tage vor Anordnung der Betreuung datiertes Schriftstück vor, indem der Betroffene seiner Putzfrau das Sparbuch Nummer .... schenkt. Sie begehrt nun die Herausgabe des Sparbuchs.
Sie wusste also im Verpflichtungstermin genau um die Existenz wenigstens eines Sparbuchs. Wie kann man nur so dreist sein?
Muss man sich als Betreuungsrechtspfleger wirklich so beschwindeln lassen?
Und fällt euch zufällig ein Straftatbestand zum Sachverhalt ein?
Es ist unglaublich und was mich besonders ärgert, wir trudeln uns wegen 2 Mark 50 in der Rechnungslegung auf, wenn auch nur eine Quittung fehlt und in solch dreisten, unverschähmten Sachen seitens der Betreuerin kann man nichts machen?
Schönes Wochenende!
Döner