Hallo,
einem Betreuer wird mit richterlichem Beschluss genehmigt, dass er seinen Betreuten in einer Klinik für Psychiatrie unterbringen darf. Weitherin wird die zuständige Betreuungsbehörde ermächtigt den Betroffenen mit Gewalt in die Klinik zu bringen.
Nun stellt das Rote Kreuz dem Amtsgericht 66 € Fahrtkosten in Rechnung.
Der Betreute ist mittellos und hat lediglich Sozialhilfe-Einkünfte.
Muss das Amtsgericht die Rechnung begleichen? Ich finde, dass diese Kosten das Sozialamt mitübernehmen sollte, da der Betreute vermögenslos ist. Was meint Ihr?