Liebe Community, dies ist meine erste Beteiligung hier im Forum, deswegen bitte ich um Nachsicht.
Wir betreiben ein Zwangsversteigerungsverfahren aus der erstrangigen Grundschuld (Rangkl. 4). Die Stadt ist wegen Grundsteuern dem Verfahren aus Rangkl. 3 beigetreten.
Ich möchte die Stadt nun ablösen, um das Verfahren in der Hand zu behalten und somit in die Rechtsstellung der Stadt (Rangkl. 3) kommen. Die Ablösung soll vor dem ZV-Termin erfolgen. Kann ich dies auch gegen den Willen der Stadt machen und falls ja, wie? Wie erfahre ich den genauen Ablösebetrag (ich will ja nicht zuviel zahlen, die Stadt soll aber vollständig aus dem Verfahren raus sein)?
Vielen Dank im Voraus