Dienstbarkeit (freie Sicht) gegenstandslos?

  • Seit 1931 ist im GB ein Recht für den Reichseisenbahnfiskus eingetragen, nach welchem der Eigt. verpflichtet ist, in einem Streifen "im Abstand von x Metern zur Bahnlinie" das Grundstück von "die Übersicht hindernden Bauten, Bäumen, Sträuchern und Pflanzen frei zu halten".

    Die Bahnstrecke gibt es seit Jahren nicht mehr. Wo einst die Schienen verliefen ist jetzt ein Geh- und Radweg angelegt.

    Kann das Recht als gegenstandslos gelöscht werden? :gruebel:

    Ich schwanke... :oops:

    Ulf

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  • Aus dem Bauch heraus würde ich sagen ja, aber ich denke das es für den Reichseisenbahnfiskus sicherlich einen Rechtsnachfolger gibt, der die Löschung bewilligen kann.

  • Rechtsnachfolger dürfte m.E. die DB AG oder die DB Netz sein.

    Eine Löschungsbewilligung würde aber Geld kosten, welches die Beteiligten gern sparen möchten - wenn es denn anders ginge.

    Ich tendiere inzwischen jedoch eher zu nein, denn die Verpflichtung, freie Sicht zu erhalten, ist ja nicht dadurch ausgeschlossen, dass es die Bahnlinie nicht mehr gibt.

    Ulf

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  • Rechtsnachfolger dürfte m.E. die DB AG oder die DB Netz sein.

    Eine Löschungsbewilligung würde aber Geld kosten, welches die Beteiligten gern sparen möchten - wenn es denn anders ginge.

    Ich tendiere inzwischen jedoch eher zu nein, denn die Verpflichtung, freie Sicht zu erhalten, ist ja nicht dadurch ausgeschlossen, dass es die Bahnlinie nicht mehr gibt.


    Da magst du Recht haben, aber die freie Sicht aus der Höhe einer Lokomotive ist doch wohl anders gemeint als die freie Sicht eines Fußgängers oder Radfahreres. Aber wenn die guten Leute kein Geld ausgeben wollen, dann lass es einfach drin das Recht. Es stört ja keinen, Radfahrer und Fußgänger können keine berechtigten Ansprüche bezüglich der Sichtbarkeit anmelden, und dem Rechtsnachfolger kann es ja egal sein ob das Recht für seinen Vorgänger überhaupt noch einen Sinn macht.
    Ich hab mal eine Flössergerechtigkeit auf einem Ackergrundstück von Amts wegen gelöscht, obwohl die Berechtigten Rechtnachfolger der Meinung waren, man könnte ja den ehemaligen, jetzt zugeschütteten Kanal, irgendwann wieder herstellen.

  • Zunächst Dank an nemo!!!

    Hat sonst noch jemand eine Meinung dazu?!?!?

    Ulf

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  • Demharter (Rn. 14 zu § 84) sagt z.B.:
    "Dass eine Dienstbarkeit über längere Zeit, gleich aus welchem Grund, nicht ausgeübt wird, macht die Ausübung noch nicht dauernd unmöglich (Bay ObLG, Rpfleger 1986, 373"
    Wenn kein Antrag vorliegt, würde ich kein Amtslöschungsverfahren anfangen.
    Wenn Du einen Löschungsantrag hast, müsste schon hinreichend dargelegt werden, dass die zukünftige Wiedererrichtung einer Bahnlinie ausgeschlossen ist.

    Life is short... eat dessert first!

  • Ohne Not sehe ich jetzt auch keinen Grund das Recht zu löschen. Und nur weil sich die Beteiligten die Kosten sparen wollen. Bei einem Gegenstandswert von höchstens 3000 EUR ...

  • Ich denke, dass hier ein Bezug zur Bahnlinie besteht, der das Recht gegenstandslos werden lässt, wenn die Bahnlinie abgebaut ist und nach Lage der Dinge künftig nicht wieder errichtet wird. Ein Kriterium könnte hierbei sein, seit wann die Bahnlinie schon nicht mehr besteht und warum sie abgebaut wurde.

    Allerdings steht es in Deinem freien Ermessen, ob Du ein Amtslöschungsverfahren durchführst.

    Was den Berechtigten angeht, würde ich zunächst vom Grundbucheintrag und der gesetzlichen Rechtsnachfolge (Deutsche Bahn AG) ausgehen, solange Du von keiner Ausgliederung weißt, die dieses Recht umfasst.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Die Bahnlinie ist wohl seit 20 Jahren außer Dienst und seit mehr als 10 Jahren abgebaut. Jetzt verläuft dort - wie gesagt - ein Rad- und Wanderweg.

    Ob dort jemals wieder eine Bahnlinie errichtet wird, vermag ich nicht abzuschätzen. Ich halte das für genau so wahrscheinlich wie die Errichtung an einem beliebigen anderen Ort auf dem Lande.

    Ulf

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  • Wenn die Bahn heute verantwortliche "Betreiberin" auch das Radweges ist, also insoweit die Verkehrssicherungspflicht usw. hat, hat sie m. E. schon auch weiterhin ein Interesse daran, dass der Weg nicht vom angrenzenden Grundstück aus zuwuchert. Die Frage ist nur, ob dieses Interesse durch die Dienstbarkeit überhaupt gesichert wäre.
    M.E. wäre das aber ein ganz anderer Dienstbarkeitsinhalt. Ich denke, die Freihalteverpflichtung besteht nur im Zusammenhang mit einem bestehenden Schienenstrang. Und wenn der dauerhaft abgebaut ist, dürfte das Recht gegenstandslos sein.
    Ich würde mal die Berechtigte anhören und wenn keine Einwendungen kommen wohl löschen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ob dort jemals wieder eine Bahnlinie errichtet wird, vermag ich nicht abzuschätzen. Ich halte das für genau so wahrscheinlich wie die Errichtung an einem beliebigen anderen Ort auf dem Lande.


    Es reicht ja aus, wenn nach der zu erwartenden Entwicklung keine Bahnlinie mehr dort gebaut wird.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Wie creglingen. Reines Kostensparinteresse rechtfertigt keine Amtslöschung. Und ein Anti-Zuwucherungsrecht ist mE nicht vom Betrieb einer Bahnanlage abhängig. Gelöscht ist schnell...

  • Wie ich schon mal an anderer Stelle geschrieben habe:

    Im Laufe eines langen Grundbuchlebens löscht man viele viele Rechte wie dieses, das "wohl höchstwahrscheinlich gegenstandslos sein wird".
    Aber irgendwann kommt jemand und macht wider Erwarten Rechte aus einem dieser gelöschten Rechte geltend und dann fragt man mich: Wie konnten Sie das löschen?
    Mit anderen Worten: Irgendwann verwirklicht sich das zugegebenermaßen geringe Restrisiko und ich stehe im Regen.
    Und seitdem ich das so sehe (einige Jahre jetzt), lösche ich derartige Rechte nur noch ganz selten.

  • Ich habe den Beteiligten jetzt mitgeteilt, dass ich die Voraussetzungen für eine Löschung wegen Gegenstandslosigkeit nicht für gegeben ansehe.

    Ich danke Euch allen für Eure Unterstützung und wünsche ein schönes :wochenende: !!!

    :)

    Ulf

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