IV und sein Mitarbeiter (als zuständiger Sachbearbeiter) waren anwesend .
In einer GV trat der Mitarbeiter des anwesenden IV
unter schriftlicher Vollmachtvorlage als Gläubigervertreter (für 2 Gläubiger) auf und stellte in deren Namen (im Verwalterinteresse) bestimmte Anträge.
Besteht dort nicht eine Interessenkollision, wenn MA des IV gleichzeitig in der Versammlung Gläubigervertreter ist und ist das zulässig ?
(ggfs. Bevorzugung einzelner Gläubiger ?)
gibt’s hierzu Entscheidungen ?