wenn ich mich recht erinnere, ist nicht die Justiz die 3. Gewalt im Staate; das dürfte nach meiner Meinung die judikative - also die rechtsprechende Gewalt sein- und die wird nunmal von Richtern ausgeübt.
Rechtspfleger gehören also nicht zur 3. Gewalt im Staate - so bedauerlich das auch ist.
Also das sehe ich ganz anders: natürlich sind die Entscheidungen des Rechtspflegers Rechtsprechung (auch wenn Urteile den Richtern vorbehalten bleiben). Wie sonst sollte ein Beschluss oder eine Eintragung des Rechtspflegers rechtsmittel- / rechtsbehelfsfähig sein?
Oder um mal wieder den früheren Bundesjustizminister Jochen Vogel zu zitieren:
"Die Rechtspfleger sind die zweite Säule der dritten Gewalt".