Hallo,
ich habe hier in einem Verbraucherinsolvenzverfahren einen Treuhänder, der die Aushändigung unserer Vollstreckungstitel fordert um diese durch einen gerichtlichen Insolvenzvermerk versehen zu lassen.
Nun hatte ich sicher bereits über 100 dieser Kleinverfahren in der Abwicklung, aber davon habe ich noch nie etwas gehört. Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage?
Danke für Eure Infos!
Grüße
rotweiß