Tja, das ist mein Problem: habe jetzt erst Akte vorgelegt bekommen, wo ich bereits vor Monaten einen KFB erlassen habe, jedoch fehlt die Unterschrift unter dem BEschluss, nur die VErfügung habe ich unterschrieben. Ist der KFB jetzt als in dem Zeitpunkt der Vfg. als erlassen anzusehen und ich kann die Unterschrift nachholen, oder muss ich mit jetzigem Datum unterschreiben und die Vfg. umdatieren?
KFB nicht unterschrieben, nur Verfügung unterschrieben
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Kätzchen -
7. August 2012 um 07:29
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Unterschreiben und gut ist´s.
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Wie der Dino.
(Was schert sich die Eiche, wenn sich die Sau dran schubbert?!) -
Wenn der Kfb und die Verfügung auf demselben Blatt stehen, halte ich das Unterschreiben des Kfbs für entbehrlich. Wie beim Testament deckt meiner Meinung die Unterschrift alles ab, was darüber steht. Deshalb unterschreibe ich in solchen Fällen den Kfb nicht extra.
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Das halte ich nicht für ganz risikofrei, es sei denn Du unterschreibst auch jede Vfg. mit vollem Namen. Ich z.B. zeichne die Vfg. zum KFB grundsätzlich mit Paraffe ab, so das wegen der Pflicht, die Entscheidung mit vollem Namen zu unterzeichnen, Deine Ansicht nicht mehr zu halten wäre. In solchen Fällen hole ich - wie oben erwähnt - die Unterschrift grundsätzlich nach und fertig.
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Ich unterschreibe mit vollem (Nach-)Namen.
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der Pflicht, die Entscheidung mit vollem Namen zu unterzeichnen
Das war mir garnicht bekannt. -
Tja, das ist mein Problem: habe jetzt erst Akte vorgelegt bekommen, wo ich bereits vor Monaten einen KFB erlassen habe, jedoch fehlt die Unterschrift unter dem BEschluss, nur die VErfügung habe ich unterschrieben. Ist der KFB jetzt als in dem Zeitpunkt der Vfg. als erlassen anzusehen und ich kann die Unterschrift nachholen, oder muss ich mit jetzigem Datum unterschreiben und die Vfg. umdatieren?
Das kommt auf die Form der Verfügung an. Manch einer schreibt
Verfügung
1. Beschluss
In pp. ...
2. Ausfertigung zu 1. zustellen an ...
3. wgl.
Andere schreiben
Beschluss
In pp. ...
Verfügung
1. Ausfertigung des Beschlusses zustellen an ...
2. wgl.
Im ersten Fall reicht die Unterschrift unter der Verfügung, im zweiten Fall muss sowohl der Beschluss als auch die Verfügung unterschrieben sein. Deiner Beschreibung nach hast Du wie im 2. Fall gehandelt. Um die Sache "rund" zu machen, würde ich einen kurzen Vermerk an die erste Verfügung machen, den Beschluss unterschreiben und eine neue Verfügung zum Beschluss fertigen. Es sähe schon bissl komisch aus, wenn Du am 01.04.2012 verfügt hast, den Beschluss vom 15.08.2012 zuzustellen.Ich unterschreibe mit vollem (Nach-)Namen.
Also "P."? -
Ein Grund mehr, bei KFB-Erlass keine Verfügung zu unterzeichnen.
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Das kommt auf die Form der Verfügung an. Manch einer schreibt
Verfügung
1. Beschluss
In pp. ...
2. Ausfertigung zu 1. zustellen an ...
3. wgl.
Andere schreiben
Beschluss
In pp. ...
Verfügung
1. Ausfertigung des Beschlusses zustellen an ...
2. wgl.
Im ersten Fall reicht die Unterschrift unter der Verfügung, im zweiten Fall muss sowohl der Beschluss als auch die Verfügung unterschrieben sein. Deiner Beschreibung nach hast Du wie im 2. Fall gehandelt. Um die Sache "rund" zu machen, würde ich einen kurzen Vermerk an die erste Verfügung machen, den Beschluss unterschreiben und eine neue Verfügung zum Beschluss fertigen. Es sähe schon bissl komisch aus, wenn Du am 01.04.2012 verfügt hast, den Beschluss vom 15.08.2012 zuzustellen.Ich unterschreibe mit vollem (Nach-)Namen.
Also "P."?
Ich habe regelmäßig den zweiten Fall. Bei "normalen" Beschlüssen unterschreibe ich beides ;), bei Kfbs nur einmal - weil das in der Vorlage auch so vorgesehen ist... Allerdings würde es nach meiner Auffassung reichen, auch bei den "normalen" Beschlüssen nur eine Schlussunterschrift unter das ganze zu setzen.
Wenn sich mal jemand beschwert, werde ich mich näher damit befassen... -
Bei mir auch nahezu durch die Bank Variante 2.
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Falscher Fred...
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