Sämtliche Sachstandsberichte

  • Und der Treuhänder bekommt auch keine :D

    :pff: - ist doch Dein Problem, ob Du richtig abführst.


    Was ist denn das Ende, wenn ich in Hinterschnief Akteneinsicht nehmen oder einen Kollegen aus Hinterschnief dahin bemühen muss. Ich kann nur sagen, dass ich die Akte oder eben die wichtigen Teile komplett kopiert haben möchte. Weil ich doch nicht aus purer Lust an der Freude Akteneinsicht nehmen will, sondern damit etwas bezwecke. Und dazu brauche ich nun mal den Aktenauszug.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Wenn man so etwas nicht anfängt, braucht man auch irgend wann nicht damit aufzuhören...

    Ach, irgendwie ist das ja immer die Begründung dafür, wenn man etwas nicht machen will: wenn das alle so machen würden, dann... Sag ich auch immer, aber eigentlich ist das ja Mumpitz. Ich habe in den letzten 10 Jahren vielleicht 10mal die Akte versendet. Die meisten Gläubiger interessiert das Verfahren garnicht. Und die wenigen, die das interessiert, kommen meist mit dem aktuellen Bericht aus. Und dann sollen doch die gaaaanz wenigen, die sich auch noch mehr angucken wollen, möglichst komplikationslos zur Einsicht kommen.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • "NEIDISCH"
    äh und wo längs geht die Tour?
    Hab mit einem Sohn mal München - Gardasee geschafft. Details sind schon verdrängt, aber war wohl doch anstrengend.

    Heute: Cyclassics Hamburg, Kinderrunde und dann fürs nächste Jahr wieder mehr Training vornehmen.

  • Ist zwar schon was älter, aber ich zitiere sie immer noch gerne:

    Die Akteneinsicht in Konkursakten, Zwangsversteigerungsakten, Grundstücksakten, Nachlaßakten und Registerakten ist grundsätzlich nur innerhalb des Gerichtsgebäudes zu gewähren, nicht durch Aktenüberlassung oder Aktenversendung. (OLG Köln, Beschluss vom 25.04.1983, 2 W 55/83)

    Einzelne Berichte habe ich schon mal kopieren lassen, aber das Ansinnen einer Gl-Bank, alle Berichte aus ca. 10 Bänden zu kopieren, habe ich auch abgelehnt, da der damit verbundene Arbeitsaufwand nicht zu leisten ist. Der Bankkontrolleur hat dann zwei Tage auf der GSt gesessen...

  • Ist wahrscheinlich der falsche Thread, aber ich sage jetzt einfach mal: Ötztal Radmarathon...

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Auch wenn mir das als Gericht nicht gefällt: M.E. hat ein Gläubiger gem. § 299 I ZPO einen Anspruch darauf, dass er Abschriften aus der Akte nach seinem Gusto, also z.B. aller Berichte vom Gericht erhält. Das nach dem Motto "Du kriegst von mir die Aufträge also mach gefälligst meine Arbeit" über den Insolvenzverwalter machen zu lassen, wird zwar in der Praxis öfter vorkommen, ist aber m.E. rechtlich nicht haltbar. Es fallen natürlich Kopiergebühren an, die wir Gläubigern bei umfangreichen Abschriften auch gerne in Rechnung gestellt haben. Das dämpft dann doch den Elan. Wenn die Ersuchen zu umfangreich werden, kann sich das natürlich aufgrund Personalnotstands auch auf die Erledigungszeit auswirken...:D

  • Also, meine Güte. Es ist zwar für uns auch weng Arbeit, aber wir haben die Berichte doch meist irgendwo als Word-Datei rumdümpeln. Da kann man doch mal kurz beim Verwalter anrufen und nachfragen. Und vielleicht positiv vermekrne, wenn der es dann auch macht. Oder?

    Es ist zumindets weniger Arbeit, als wenn das Gericht eine ganze Akte durchwühlen muss...

  • Der Aufwand wird sich für die Gerichte m.E. mit dem EGVP entschärfen, sobald dem IG die Berichte auch elektronisch vorliegen werden. Und viele Verwalter stellen die Berichte ja auch schon im GIS ein.

    Mit auswärtiger Akteneinsicht habe ich schon schlechte Erfahrungen gemacht (Akte erst nach 7 Monaten und mehreren Schreiben vom Einsicht gewährenden Gericht zurückbekommen, bis dahin nicht mal eine Antwort erhalten) und rücke laufende Verfahrensakten auch nur noch widerwillig an Prozess- oder Verwaltungsgerichte als Beiakte heraus. Die sind offenbar komplett unfähig zu kopieren und behalten sie dreist über die gewährten Fristen hinaus, bis ihr Verfahren abgeschlossen ist.
    Tja, dann gibt es auch keine alten Zwischenberichte für die Gläubiger vom IG...

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