Hallo zusammen,
wie haltet Ihr das mit den Nachweisen?
Hier beantragt der RA Reisekosten zu drei Terminen, Bahnfahrt 1. Klasse. Nachweise kann er nicht vorlegen.
Dass Reisen durchgeührt wurden ist klar. Fraglich ist nur, ob mit 1. oder 2. Klasse.
Werden die Aufwendungen - wie hier - bestritten, ist Einzelnachweis notwendig (Zöller, 27. Auflage, § 104 Rn. 8).
Jedoch ist der anwaltlichen Versicherung Indizwert beizumessen, wenn die Kosten angemessen erscheinen.
Streitwert vorliegend bis 30.000 EUR, Gebühren + PostP ~ 2.000 EUR, RK RA ~ 1.200 EUR.