Kurze Frage:
Es gibt eine gelöschte GmbH. Dieser stehen nunmehr Steuererstattungsansprüche zu für die aber Abtretungserklärungen vorliegen.
Ich muss nun zwingend der GmbH die neuen Steuerbescheide zustellen, um die Steuererstattungsansprüche festzusetzen. Da aber die GmbH gelöscht ist, geht das nicht. Ích dachte zuerst an einen Nachtragsliquidator, der beteiligte Rechtsanwalt hier behauptet aber, dass ein Nachtragsliquidator nur vom AG eingesetzt wird, wenn noch zu verteilende Aktiva vorhanden sind. Das Erstattungsguthaben sei aber abgetreten.
Stimmt das? Ist eine Nachtragsliquidation möglich? Wenn nein, wie stelle ich meine Bescheide zu?