Wer kann mir bei folgendem Fall helfen?
Grundstück wird versteigert. Zuschlag wird erteilt.
Ersteher zahlt nicht, auch nicht die Grunderwerbssteuer.
Grundsätzlich Verfahren wie Stöber, § 130 Rd. Nr. 2.4.,
d.h. es passiert erst einmal nichts.
Der Ersteher kann nicht eingetragen werden und damit auch nicht die
Sicherungshypotheken im Wege der Forderungsübertragung.
Nun aber beantragt der Gläubiger eines im Rahmen des vorherigen Verfahrens bestehenbleibenden Rechts die Versteigerung.
Nach Stöber § 133, Rd. Nr. 2.3 liegt hier eine "unechte Wiederversteigerung" vor, für die § 133 keine Anwendung findet.
Nach meinem Ermessen muss der Vollstreckungstitel gegen den Ersteher umgeschrieben und neu zugestellt werden. Dies ist bislang noch nicht erfolgt.
Gibt es noch etwas weiteres zu beachten?
UB?
Voreintragung des Erstehers und der Sicherungshypotheken?
Was ist, wenn jetzt plötzlich doch ein nachrangiger, ausfallender Gläubiger die
"echte Wiederversteigerung" beantragt?
Bin für jede Hilfe dankbar!
Viele Grüße
Indy4