Testamentserbe nicht ermittelbar!

  • Hab nen Knoten im Kopf- der Vorweihnachtsstress! Die testamentarisch eingesetzte Erbin ist nicht ermittelbar (illegal eingereiste Ausländerin, abgeschoben und wieder illegal eingereist und dann verschwunden- laut Ausländerbehörde)!
    Was passiert mit dem Nachlass? Nachlasspfleger zur Sicherung (Vergütungsansprüche Betreuer, Pflichtteilsansprüche gesetzliche Erben etc..und Hinterlegung)?
    Die gesetzliche Erbfolge krieg ich j anicht hin nur weil ich die Erbin nicht finde!

  • Ich würde einen Nachlasspfleger einsetzen. Verschwundene Erben waren für mich immer unbekannte Erben. Die Erbin ist zwar namentlich bekannt, aber nicht, ob sie noch lebt - und ob sie zum Erbfall noch gelebt hat - , die Erbschaft ausschlägt, es vielleicht mehrere mit ihrem Namen gibt, etc.
    Der Pfleger kann alles ordentlich abwickeln und dann den Rest hinterlegen.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Ich würde auch NL-Pflegschaft anordnen.
    § 1960 Abs. 1 letzter Halbsatz ....oder wenn ungewiss ist, ob er (der Erbe) die Erbschaft angenommen hat.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Nachlasspflegschaft :daumenrau

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Incl. Aufgabenkreis "Ermittlung der Erben"? - was wohl vorliegend wenig sinnvoll ist aufgrund des Sachverhaltes - oder doch? Hab einen ähnlichen Fall, nur dass mein Erblasser bereits 1977 verstorben ist (Erbfall wurde erst jetzt bekannt, weil er noch in Erbfolge Miteigentümer eines Grundstückes ist) und der im Testament von 1944 (!!!) eingesetzte Erbe beim Meldeamt nicht mehr zu finden ist.

  • Wenn die Pflegschaft angeordnet wird, weil die Erben unbekannt sind (auch was deren Aufenthalt anbelangt / und es ist ja nicht sicher, ob die Erbin jemals annimmt), ist der Aufgabenkreis immer auch "Ermittlung der Erben".

    Nur wenn z.B. wegen eines Rechtstreits zwischen gesetzlichen und testamentarischen Erben die Pflegschaft zur Sicherung und Verwaltung angeordnet wurde und die Erben also "entweder die oder die" sind, aber darüber ein Gericht zu entscheiden hat, sollte der Wirkungskreis beschränkt sein.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Danke für eure Antworten. Dann werd ich mal anordnen!

    Schönes Weihnachtsfest schon mal an alle .... falls wir uns vorher nicht mehr lesen!

  • Hänge mich hier mal dran.

    Ein testamentarischer Erbe aus einem später durch Vfg. von Todes wegen aufgehobenem Testament ist nicht zu ermitteln.


    Ist auch für diesen eine Abwesenheitspflegschaft zur Entgegennahme von Eröffnungsprotokoll und Vfg. von Todes wegen einzurichten?

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