Hallo liebe Kollegen.
Die Schuldner, bestehend aus zwei Erwachsenen mit fünf minderjährigen Kindern (zwischen 3 und 12 Jahren), haben sich in einem Vergleich auf die Räumung der Wohnung zum 31.01. geeinigt.
Laut Titel gab es Mietrückstände die bis zum 31.01. getilgt werden mussten. Laut Vollstreckungsschutzantrag haben die Schuldner angeblich keinerlei Mietrückstände mehr.
Die Schuldner tragen vor, dass trotz Bemühungen keine Ersatzwohnung gefunden worden ist, hauptsächlich aufgrund des Umstandes das es sich um eine Großfamilie handelt. Alleine die Tatsache, dass keine Ersatzwohnung gefunden wird ist laut Literatur und Rechtssprechung nicht ausreichend. Allerdings bin ich mir unsicher in wie fern ich die Kinder berücksichtigten sollte. Eine Stellungnahme des Gläubigers liegt noch nicht vor.
Was meint ihr?