Hallo,
der Ehemann der Erblasserin steht unter Betreuung. Eigene Kinder haben die Eheleute nicht gehabt. In den 50 iger Jahren ist die Mutter der Erblasserin in die USA ausgewandert. Es ist nicht bekannt, ob diese weitere Abkömmlinge hat oder bereits verstorben ist. Es wurde jedoch ein Alleinerbschein für den Ehemann beantragt.
Daraufhin habe ich den Erbscheinsantrag aufgrund fehlender Unterlagen/Nachweis, dass die Mutter der Erblasserin ohne Hinterlassung weiterer Abkömmlinge, zurückgewiesen. Das OLG hat mich bestätigt.
Nun hat die Betreuerin des Ehemannes, welche auch den Erbscheinsantrag gestellt hatte, die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft beantragt, da ihr nicht möglich sei, bezüglich der unbekannten Miterben, weiter zu ermitteln.
Ist der Antrag auf Einrichtung der Nachlasspflegschaft eures Erachtens nach gerechtfertigt?