Hallo,
ZitatDas Wissen, das man sich in den 3 Jahren aneignet, ist verdammt viel. Ich habe mit Jura-Neulingen im zweiten (oder dritten?) Semester gesprochen, die sich über BGB-Fälle austauschten, die wir schon nach 2 Wochen gelöst haben.
das ist aber nicht ernst gemeint oder? Im dritten Semester haben wir in den "kleinen Übungen" Sachen wie den "Jungbullenfall" (nicht zu unterschätzende Probleme in EBV und Bereicherungsrecht) oder den "Fräsmaschinenfall" (Problem des Nebenbesitzes) behandelt. Das war schon schwieriger als alles, was im Rechtspflegerstudium im materiellen Recht so abgehandelt wurde.
Gruß
DD
Oh, da kann ich aber bereits ein Beispiel bringen: den Erwerb grundschuldbesicherter Forderungen musste man an der FH nach 8 Wochen drauf haben, im Jurastudium rieben sich die Kommilitionen nach der Einführung von Wegner (damals als rep tätig) erstmal die Augen, und das war Vorbereitung für das 1. Staatsexamen