Kurz zur Vorgeschichte:
Der Opa hat seine Tochter per letztwilliger Verfügung enterbt, da er mit ihrem Lebenswandel als "drogenabhängige Kriminelle im Knasthintergrund" nicht zurecht kam. Erbe wurde neben anderen Parteien auch der Enkel, seinerseits Sohn der enterbten Tochter. Die Tochter versuchte daraufhin, an den Pflichtteil zu kommen. Meine Vorgängerin setzte daraufhin für den minderjährigen Sohn einen Ergänzungspfleger (Wirkungskreis Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und Vertretung bzgl. der Geltendmachung des Pflichtteils durch die Mutter des Pfleglings) ein, der ein Sperrkonto für den Minderjährigen eröffnete, auf den das Erbe zunächst eingezahlt werden konnte. Die Tochter klagte den Pflichtteil gegen den eigenen Sohn daraufhin ein, ein entsprechender Vergleich wurde familiengerichtlich genehmigt, der Pflichtteil wurde ausgezahlt. Das Verfahren war damit 2012 beendet.
Nun habe ich ein Schreiben erhalten, in welchem die Tochter angibt, auf das Sperrkonto eigenes Geld (:daumenrun) eingezahlt zu haben, an welches sie aufgrund des Sperrvermerkes wohl nicht herankommt. Wäre der Sperrvermerk mit Beendigung des obengenannten Verfahrens aufzuheben gewesen? Der Bub lebt in einer Pflegefamilie, die Sorgebereiche Aufenthaltsbestimmung, Beantragung von Sozialleistungen, Gesundheitsfürsorge und Entscheidung von Umgangsfragen liegen beim Jugendamt, die Vermögenssorge ist aber bei der Mutter. Meine Vermutung ist nun, dass der Bub irgendwie tatsächlich Geld bekommen hat, allerdings eher nicht von der Mutter. Diese ist nun dahintergekommen und will nach der Gefängnisentlassung wieder irgendwie an Geld kommen, um was auch immer zu finanzieren.
Wie kann ich hier vorgehen? Irgendwie stehe ich hier auf dem Schlauch.