Hilfe! Sparkonto mit Sperrvermerk

  • Kurz zur Vorgeschichte:

    Der Opa hat seine Tochter per letztwilliger Verfügung enterbt, da er mit ihrem Lebenswandel als "drogenabhängige Kriminelle im Knasthintergrund" nicht zurecht kam. Erbe wurde neben anderen Parteien auch der Enkel, seinerseits Sohn der enterbten Tochter. Die Tochter versuchte daraufhin, an den Pflichtteil zu kommen. Meine Vorgängerin setzte daraufhin für den minderjährigen Sohn einen Ergänzungspfleger (Wirkungskreis Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und Vertretung bzgl. der Geltendmachung des Pflichtteils durch die Mutter des Pfleglings) ein, der ein Sperrkonto für den Minderjährigen eröffnete, auf den das Erbe zunächst eingezahlt werden konnte. Die Tochter klagte den Pflichtteil gegen den eigenen Sohn daraufhin ein, ein entsprechender Vergleich wurde familiengerichtlich genehmigt, der Pflichtteil wurde ausgezahlt. Das Verfahren war damit 2012 beendet.

    Nun habe ich ein Schreiben erhalten, in welchem die Tochter angibt, auf das Sperrkonto eigenes Geld (:daumenrun) eingezahlt zu haben, an welches sie aufgrund des Sperrvermerkes wohl nicht herankommt. Wäre der Sperrvermerk mit Beendigung des obengenannten Verfahrens aufzuheben gewesen? Der Bub lebt in einer Pflegefamilie, die Sorgebereiche Aufenthaltsbestimmung, Beantragung von Sozialleistungen, Gesundheitsfürsorge und Entscheidung von Umgangsfragen liegen beim Jugendamt, die Vermögenssorge ist aber bei der Mutter. Meine Vermutung ist nun, dass der Bub irgendwie tatsächlich Geld bekommen hat, allerdings eher nicht von der Mutter. Diese ist nun dahintergekommen und will nach der Gefängnisentlassung wieder irgendwie an Geld kommen, um was auch immer zu finanzieren.

    Wie kann ich hier vorgehen? Irgendwie stehe ich hier auf dem Schlauch.

  • Wie Dirk!

    Und:
    Ich denke nicht, dass der Sperrvermerk hätte gelöscht werden müssen. Der wurde ja wohl nicht in erster Linie wegen des verlangten Pflichtteils sondern wohl eher wegen der Unzuverlässigkeit der KM angeordnet. Und da hat sich die Lage wohl offensichtlich nicht geändert.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Und der Nettoerbanteil des Kindes liegt seit 2012 auf einem Sperrkonto, über das niemand verfügen kann? Der Pfleger nicht mangels fortbestehenden Amtes und die Mutter nicht aufgrund Sperrvermerks?

    Das hätte schon im Jahr 2012 vernünftig geregelt gehört (Entzug der Vermögenssorge?).

  • Und ganz lapidar: Wenn sie tatsächlich Geld auf dieses Konto eingezahlt hat, wird sies ja wohl irgendwie nachweisen können. Wenn sies nicht nachweisen kann: dumm gelaufen.

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • letztlich ist von dem Erbe des Jungen bis auf ein paar Kröten im zweistelligen Bereich nichts geblieben, da der Pflichtteil ungefähr der Höhe des Erbanteils des Buben entsprach. Wie gesagt, ich vermute, dass das Kind anderweitige Zuwendungen bekommen hat, von denen die Mutter Wind bekommen hat. Ich bezweifele, dass sie selber auf dieses Konto Geld eingezahlt hat.

  • Meine Erbrechtskenntnisse sind jetzt nicht mehr so aktuell.

    Aber wie kann der Pflichtteil der Mutter so hoch wie der Erbanteil des Enkels sein?
    Ich dachte, der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Und dieser gesetzliche Erbteil steht nach Enterbung der Mutter dem Enkel zu. Theoretisch müssten also Anteil Mutter und Anteil Erbe gleich hoch sein. Oder???

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • ich hab diese Angabe lediglich aus der Akte übernommen. Wie gesagt, von der Vorgängerin bearbeitet und abgeschlossen.:D

  • Meine Erbrechtskenntnisse sind jetzt nicht mehr so aktuell.

    Aber wie kann der Pflichtteil der Mutter so hoch wie der Erbanteil des Enkels sein?
    Ich dachte, der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Und dieser gesetzliche Erbteil steht nach Enterbung der Mutter dem Enkel zu. Theoretisch müssten also Anteil Mutter und Anteil Erbe gleich hoch sein. Oder???

    Nicht, wenn der Enkel - wie im vorliegenden Fall - testamentarischer Erbe war und sein Erbteil von seiner gesetzlichen Erbquote abweicht.

  • Aber Schuldner des Pflichtteils ist doch nicht nur der "begünstigte" Erbe sondern die Erbengemeinschaft??

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Wenn die Pflichtteilsquote der Tochter 1/2 betrug, weil sie gesetzliche Alleinerbin gewesen wäre, dürfte bei einer vom Erblasser verfügten Miterbenstellung des Enkels zu einer Quote, die ihm nach Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs seiner Mutter praktisch nichts mehr belässt, im Wege der Auslegung eher von einer abweichenden Anordnung nach § 2324 BGB auszugehen sein. Für diesen Fall steht allerdings zu befürchten, dass die erfolgte Regelung des Pflichtteilsanspruchs der Tochter rechtsfehlerhaft erfolgte, falls man den Enkel als alleinigen Schuldner der Pflichtteilslast ansah.

    Genaueres ließe sich aber insoweit erst sagen, wenn man die genauen Verwandtschaftsverhältnisse und den Kreis der testamentarischen Erben kennt.

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