Hallo zusammen,
ich hab' einen BerH-Antrag zurückgewiesen, weil die Angelegenheit nicht genau bezeichnet war und die wirtschafltichen Verhältnisse nicht eindeutig dargelegt wurden.
Jetzt reicht mir der Anwalt des damaligen Antragstellers seine Vergütungsabrechnung vor und legt mir den identischen Antrag (in Kopie) vor zu dem ich die Zurückweisung gemacht habe.
Müsste er nicht gegen den damaligen Zurückweisungsbeschluss Erinnerung einlegen? Und wie läuft's dann weiter?
Danke.