Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Irgendwie verstehe ich es noch nicht ganz:

    § 35 a Absatz 2 RpflG in der Fassung des Gesetzes vom 5.12.2014 (BGBl. I Nr. 57 vom 12.12.2014) sieht vor, dass Beamte des mittleren Justizdienstes, die seit mindestens 5 Jahren im Justizdienst beschäftigt sind und vor dem 1.1.2018 überwiegend als Beschlussfertiger in Grundbuchämtern tätig waren, als Beamte im Landesdienst die Aufgaben eines Rechtspflegers in Grundbuchsachen wahrnehmen dürfen.

    Demgegenüber können nach Artikel 1 § 5 Absatz 2 der Verordnung des Justizministeriums Baden-Württemberg über die Einrichtung von Laufbahnen (Laufbahnverordnung- Justizministerium – LVO-JuM) vom 5.11.2014, GBl. B.W. 2014, 618 ff in den gehobenen Justizdienst auch Beamtinnen und Beamte aufsteigen, die

    1. seit mindestens fünf Jahren im Justizdienst beschäftigt sind und davon mindestens ein Jahr überwiegend Aufgaben einer Beschlussfertigerin oder eines Beschlussfertigers in einem Grundbuchamt wahrgenommen haben und
    2. erfolgreich an einer Qualifizierungsmaßnahme, die zur Erfüllung der Aufgaben einer Rechtspflegerin oder eines Rechtspflegers in Grundbuchsachen befähigt, teilgenommen haben.

    Diese Bestimmung betrifft zwar lediglich den Aufstieg in den gehobenen Justizdienst. Da sie aber auch eine erfolgreiche Qualifizierungsmaßnahme, die zur Erfüllung der Aufgaben einer Rechtspflegerin oder eines Rechtspflegers in Grundbuchsachen befähigt, voraussetzt, ist sie doch auf die Tätigkeit des Rechtspflegers in Grundbuchsachen ausgerichtet. Dem § 35 a Absatz 2 RpflG kann ich aber nicht entnehmen, dass zur Wahrnehmung der Aufgaben eines Rechtspflegers in Grundbuchsachen eine lediglich einjährige (und davon auch nur „überwiegende“) Tätigkeit als Beschlussfertiger ausreichen soll.

    Was sehe ich falsch ?

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Die Gesetzesbegründung http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/000/1800070.pdf stellt offenbar nicht auf einen zeitlich überwiegenden Anteil ab (bei fünf Jahren Tätigkeit im Justizdienst also mehr als zweieinhalb Jahre lang Beschlussfertiger), sondern auf den Anteil an der Arbeitskraft (Seite 8 zu § 35a Abs. 2: "Beschlussfertiger müssen die Aufgaben im Bereich des Grundbuchrechts mit ihrer überwiegenden Arbeitskraft ausgeübt haben.") Danach wäre es möglich, von den fünf Jahren im Justizdienst nur für einen geringeren Zeitraum, in dieser Zeit aber mit mehr als 50% der Arbeitskraft, als Beschlussfertiger tätig gewesen zu sein.

  • Wird so sein. Der Begründung („ Die mittleren Beamten müssen – ungeachtet der Ausbildungszeiten – seit mindestens fünf Jahren im Justizdienst beschäftigt sein. Beschlussfertiger müssen die Aufgaben im Bereich des Grundbuchrechts mit ihrer überwiegenden Arbeitskraft ausgeübt haben“) kann ich das allerdings so nicht entnehmen (ich vermute mal, dass dies die Abgeordneten auch nicht so verstanden haben).

    Da aber etliche Grundbuchämter am Anschlag arbeiten, s. hier:

    http://www.badische-zeitung.de/grundbuchamt-i…--96279934.html

    http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/ein…--96459556.html

    und man offenbar nicht geneigt ist, dies dem Ablauf der Reform zuzuschreiben (Zitat: „Die SPD-Abgeordnete Sabine Wölfle schießt zurück. Die Reform sei von allen Parteien beschlossen worden, die Dimensionen seien gewaltig – und eine Kritik wegen der hohen Anzahl unerledigter Fälle treffe in erster Linie die Mitarbeiter der Behörde.“) ist die Schrumpfkur auf etwas mehr als 6 Monate Tätigkeit als Beschlussfertiger wohl dem Versuch geschuldet, möglichst viele im mittleren Dienst Tätige zum Absolvieren der Rechtspflegerausbildung zu motivieren.

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  • ;) Nette Idee, aber es gibt ja viel mehr Notariate als Amtsgerichte. Gerade in Nachlasssachen frage ich mich auch, wie das wohl sortiert und registriert wird, damit man die Vorgänge wiederfindet.


    In den Notariaten sind die Vorgänge doch auch registriert?! Dann muss man die Akten mit viel Verstand zusammenführen. Ich erinnere mich da an meine privaten Umzüge :eek: Da war auch oft Kreativität gefragt. :wechlach:

  • Sind die Rückstände bei den ZGA (teilweise über 10.000) mehr geworden oder bekommt man das Problem langsam in den Griff ?
    Wie sind eigentlich die Krankenstände bei den ZGA bei dieser unmenschlichen Arbeitsbelastung ?

    Sind nur (noch?) 9500. Und die Bediensteten scheinen auch noch recht vergnügt zu sein:
    http://www.swr.de/landesschau-ak…ai64/index.html
    Akten mit Verfügungen des TV werden bevorzugt erledigt; schließlich weiß man ja nie, ob der Gute zum Zeitpunkt der Eintragung noch am Leben ist…:):):) (s. hier: https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post997243)

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  • Also, vergnügte Bedienstete habe ich in dem Beitrag nicht gesehen, die Mundwinkel gingen doch eher nach unten.
    Ob die 612 neuen Anträge wirklich alle am selben Tag eingegangen sind? :eek:


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • ;) Nette Idee, aber es gibt ja viel mehr Notariate als Amtsgerichte. Gerade in Nachlasssachen frage ich mich auch, wie das wohl sortiert und registriert wird, damit man die Vorgänge wiederfindet.


    In den Notariaten sind die Vorgänge doch auch registriert?! Dann muss man die Akten mit viel Verstand zusammenführen. Ich erinnere mich da an meine privaten Umzüge :eek: Da war auch oft Kreativität gefragt. :wechlach:

    Ja, aber mit dem Programm NOAH, das ja lt. Angaben in diesem Thread in den Gerichten nicht übernommen werden wird. Das heißt, die ganzen Angaben müssen in ein anderes Programm übertragen werden. Und vermutlich neue Aktenzeichen vergeben werden. So gibt es ja viele Verfahren, die das gleiche Aktenzeichen haben, aber von verschiedenen Notariaten kommen. Der Vergleich mit dem privaten Umzug ist wohl nicht ernst gemeint. ;)


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  • ;) Nette Idee, aber es gibt ja viel mehr Notariate als Amtsgerichte. Gerade in Nachlasssachen frage ich mich auch, wie das wohl sortiert und registriert wird, damit man die Vorgänge wiederfindet.


    In den Notariaten sind die Vorgänge doch auch registriert?! Dann muss man die Akten mit viel Verstand zusammenführen. Ich erinnere mich da an meine privaten Umzüge :eek: Da war auch oft Kreativität gefragt. :wechlach:

    Ja, aber mit dem Programm NOAH, das ja lt. Angaben in diesem Thread in den Gerichten nicht übernommen werden wird. Das heißt, die ganzen Angaben müssen in ein anderes Programm übertragen werden. Und vermutlich neue Aktenzeichen vergeben werden. So gibt es ja viele Verfahren, die das gleiche Aktenzeichen haben, aber von verschiedenen Notariaten kommen. Der Vergleich mit dem privaten Umzug ist wohl nicht ernst gemeint. ;)

    Hm, so genau erinnere ich mich (glücklicherweise) nicht mehr an meine kreativen Umzüge, sorry... :strecker

    Im Ernst: Wie wird man sich das vorstellen müssen? :gruebel: Es können doch kaum ALLE Akten mit neue Aktenzeichen und den "ganzen Angaben" elektronisch erfasst werden. Es bunkern doch massig abgeschlossene Nachlassakten in den Gerichten. Diese sind bei uns zum ganz überwiegenden Teil auch nicht elektronisch erfasst.

  • Also, vergnügte Bedienstete habe ich in dem Beitrag nicht gesehen, die Mundwinkel gingen doch eher nach unten.
    Ob die 612 neuen Anträge wirklich alle am selben Tag eingegangen sind? :eek:

    Wieso nicht am selben Tag?
    Ich fand in dem Bericht in der Landesschau des SWR die Aussagen des Grundbuchamtsleiters aus Emmendingen aber sehr optimistisch, der aber auch nur langfristig von einem "Gewinn" gesprochen hat.
    Fröhliche Gesichter habe ich auch nicht gesehen.......

    Am Schluss des Berichts hats mir aber fast die Krone ins Gesicht geschlagen, da ist mir meine abendliche Restfröhlichkeit vollendster abhanden gekommen.:mad:
    Denn der letzte Satz des Sprechers lautetet sinngemäß:

    " .....abhelfen könnte mehr Personal; aber Rechtspflegerinnen in Baden-Württemberg sind sehr selten ".:eek:

    Nun ist mir bekannt , dass wir zu einer seltenen Rasse gehören.
    Männliche Rechtspfleger dürften in der Zwischenzeit sogar vom Aussterben bedroht sein.
    Nach dem Bericht sind sie bereits ausgestorben.:confused::daumenrun

    Einmal editiert, zuletzt von Steinkauz (21. Januar 2015 um 07:44)


  • Am Schluss des Berichts hats mir aber fast die Krone ins Gesicht geschlagen, da ist mir meine abendliche Restfröhlichkeit vollendster abhanden gekommen.:mad:
    Denn der letzte Satz des Sprechers lautetet sinngemäß:

    " .....abhelfen könnte mehr Personal; aber Rechtspflegerinnen in Baden-Württemberg sind sehr selten ".:eek:

    Nun ist mir bekannt , dass wir zu einer seltenen Rasse gehören.
    Männliche Rechtspfleger dürften in der Zwischenzeit sogar vom Aussterben bedroht sein.
    Nach dem Bericht sind sie bereits ausgestorben.:confused::daumenrun

    "Rechtspflegerinnen sind in Baden- Württemberg Mangelware". Männliche Rechtspfleger dagegen scheinbar nicht :D

  • Das Orga-Handbuch wurde ergänzt. Hilfskräfte dürfen jetzt mehr vorbereiten.

    Danke für die Info.
    :daumenrau

    Wie genau wurde das geregelt? Gibt es eine Vorgabe, welche Tätigkeiten auf Hilfskräfte übertragen sind, oder wird dies ins Ermessen des Hauses gestellt?

    Ich habe es so verstanden, dass vor Ort individuell die geeigneten Maßnahmen getroffen werden können.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • .. Ob die 612 neuen Anträge wirklich alle am selben Tag eingegangen sind? :eek:

    Von der Eingangszahl wird man künftig noch träumen. Schließlich kommen ständig neue Grundbuchämter hinzu; s. z. B hier: http://www.badische-zeitung.de/weil-am-rhein/…--98922855.html

    Über 600 Eingänge an einem einzigen Tag für eine einzelne Sachbearbeiterin (wie im Beitrag behauptet), das glaube ich nicht. Sonst wären es nicht insgesamt 9.500 Rückstände, sondern pro Person.


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  • Schätze eher , dass das der Gesamtposteingang an einem Tag war, der verteilt werden muss.
    Bei 28 Rechtspflegerinnen ( Rechtspfleger werden ja nach dem Bericht dort nicht beschäftigt :)) nach Köpfen ( ohne Berücksichtigung AKA ) wäre das dennoch eine stattliche Anzahl pro Kopf an Eingängen.

  • Genau ! Frauen halten einfach mehr aus. Das hat man z.B. im Vietnam-Krieg gesehen.

    Ein Mann aus dem ZGA ist doch im Clip aufgetreten und das das neue Verfahren gelobt. Ich bin überzeugt, dass dieses Lob nicht auf Anweisung erfolgt ist.

    Das Problem wegen der Rückstände dürften aber nicht die hervorragenden Rechtspflegerinnen sein, sondern einfach, dass es zu wenige davon gibt.

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