Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Wenn Anträge zügig, also innerhalb ein paar Tagen, vollzogen werden, dann ist das für das Land offenbar ein Anzeichen, dass Personalüberschuss besteht. Denn man kann ein Grundbuchamt auch mit viel weniger Personal und tausenden Rückständen betreiben. Der Bürger muss eben ein solches Grundbuchwesen "schlucken", er kann ja nicht - wie in der freien Wirtschaft üblich - zu einem anderen Grundbuchamt gehen, bei dem die Anträge schneller bearbeitet werden.

  • Wenn Anträge zügig, also innerhalb ein paar Tagen, vollzogen werden, dann ist das für das Land offenbar ein Anzeichen, dass Personalüberschuss besteht. Denn man kann ein Grundbuchamt auch mit viel weniger Personal und tausenden Rückständen betreiben. Der Bürger muss eben ein solches Grundbuchwesen "schlucken", er kann ja nicht - wie in der freien Wirtschaft üblich - zu einem anderen Grundbuchamt gehen, bei dem die Anträge schneller bearbeitet werden.

    Das kannst du auch nicht unbegrenzt ausreizen:
    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…892&pos=0&anz=1

  • Evtl. Amtshaftungsansprüche werden landesseits offenbar billigend in Kauf genommen.
    Die ZGÄ dürften mit Vormerkungen,Finanzierungsgrundschulden u. Zwangshypotheken bereits genug zu tun haben, als auch noch zeitnah Auflassungen vollziehen zu können.

  • Wenn Anträge zügig, also innerhalb ein paar Tagen, vollzogen werden, dann ist das für das Land offenbar ein Anzeichen, dass Personalüberschuss besteht. Denn man kann ein Grundbuchamt auch mit viel weniger Personal und tausenden Rückständen betreiben. Der Bürger muss eben ein solches Grundbuchwesen "schlucken", er kann ja nicht - wie in der freien Wirtschaft üblich - zu einem anderen Grundbuchamt gehen, bei dem die Anträge schneller bearbeitet werden.

    Das kannst du auch nicht unbegrenzt ausreizen:
    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…892&pos=0&anz=1

    Die bisherigen Rückstände wurden ja durch die ZGAs von den bisher tätigen Grundbuchämter "übernommen".

    So kann das Land ja zumindest vorübergehend erklären, mit der neuen Grundbuchamtsstruktur diesen "alten" Missständen entgegenwirken zu wollen.


  • Die bisherigen Rückstände wurden ja durch die ZGAs von den bisher tätigen Grundbuchämter "übernommen".

    So kann das Land ja zumindest vorübergehend erklären, mit der neuen Grundbuchamtsstruktur diesen "alten" Missständen entgegenwirken zu wollen.

    Auch nur bedingt richtig. Die Rückstände kommen teilweise auch aus bisher schon staatlichen Ämtern und resultieren teilweise aus den hohen Eingangszahlen und technischen Problemen.

  • zu #311:

    Für Amtshaftungsansprüche stehen ja auch noch die Vermögenshaftpflichtversicherungen der Rechtspfleger auf den ZGA zu Verfügung, die diese auch noch selbst bezahlen müssen.
    Bei den Städten und Landkreisen wird vom Dienstherrn eine Sammelhaftpflichtversicherung abgeschlossen, die Beamten müssen hierbei nichts bezahlen.

  • zu #311:

    Für Amtshaftungsansprüche stehen ja auch noch die Vermögenshaftpflichtversicherungen der Rechtspfleger auf den ZGA zu Verfügung, die diese auch noch selbst bezahlen müssen.
    Bei den Städten und Landkreisen wird vom Dienstherrn eine Sammelhaftpflichtversicherung abgeschlossen, die Beamten müssen hierbei nichts bezahlen.

    Für Amtshaftungsansprüche muss das Land gerade stehen.

    Die Vermögenshaftpflichtversicherung deckt "nur" den evtl. Regress des Landes beim Rechtspfleger ab.
    Ob -bei dem Chaos/den Rückständen- überhaupt ein evtl. Regress beim Rechtspfleger möglich erscheint, ist m.E. fraglich.

  • Selbstverständlich wird - und muss - das Land zuerst dem bearbeitenden Rechtspfleger bei Schadensfällen an den Kragen gehen, wenn dort bei seiner Versicherung etwas zu holen ist. Wegen ihm ist der Schaden entstanden, weil er nicht genug flexibel war usw. Wie will sich der Rechtspfleger entlasten, wenn der Schaden z.B. erst nach einem Jahr entdeckt wird ? Ja, ich war damals leider extrem überlastet ? Das lässt sich im Nachhinein kaum mehr entlastend darstellen.
    Der Rechtspfleger kann ja dann mal versuchen, sich bis zum BGH zu wehren.
    Einem Richter sind solche Gedankengänge natürlich fremd, da er in seinem Arbeitsgebiet nicht haftet.

  • Selbstverständlich wird - und muss - das Land zuerst dem bearbeitenden Rechtspfleger bei Schadensfällen an den Kragen gehen, wenn dort bei seiner Versicherung etwas zu holen ist. Wegen ihm ist der Schaden entstanden, weil er nicht genug flexibel war usw. Wie will sich der Rechtspfleger entlasten, wenn der Schaden z.B. erst nach einem Jahr entdeckt wird ? Ja, ich war damals leider extrem überlastet ? Das lässt sich im Nachhinein kaum mehr entlastend darstellen. Der Rechtspfleger kann ja dann mal versuchen, sich bis zum BGH zu wehren. Einem Richter sind solche Gedankengänge natürlich fremd, da er in seinem Arbeitsgebiet nicht haftet.


    Da eine Haftung des Landes wegen längerer Bearbeitungszeiten Organisationsverschulden (des Landes, nicht des Rechtspflegers) voraussetzt, sind diese Ausführungen - mit Verlaub - ziemlicher Käse.

    Für freiberufliche Notariate liegt die "angemessene Bearbeitungszeit" übrigens zwischen "sofort" (BGH DNotZ 1979, 311) über "3 Werktage" (in der Zeit vor Computern und Kopierern: OLG München JW 1916, 688), "4 Werktage" (LG Duisburg, MittRhNotK 1993, 76) bis zu "10 Werktage" (Kanzleiter DNotZ 1979, 314).

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Wenn Anträge zügig, also innerhalb ein paar Tagen, vollzogen werden, dann ist das für das Land offenbar ein Anzeichen, dass Personalüberschuss besteht. Denn man kann ein Grundbuchamt auch mit viel weniger Personal und tausenden Rückständen betreiben. Der Bürger muss eben ein solches Grundbuchwesen "schlucken", er kann ja nicht - wie in der freien Wirtschaft üblich - zu einem anderen Grundbuchamt gehen, bei dem die Anträge schneller bearbeitet werden.

    Das kannst du auch nicht unbegrenzt ausreizen:
    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…892&pos=0&anz=1

    Die bisherigen Rückstände wurden ja durch die ZGAs von den bisher tätigen Grundbuchämter "übernommen".

    So kann das Land ja zumindest vorübergehend erklären, mit der neuen Grundbuchamtsstruktur diesen "alten" Missständen entgegenwirken zu wollen.

    Also ich finde es unverschämt, daß man für die immensen Rückstände jetzt den übernommen - überwiegend kommunalen - Grundbuchämtern die Schuld geben will. Dort war übrigens vorher nie was von Rückständen zu hören ! Schuld ist doch nur das neue unausgegorene System mit Ganzheitsbearbeitung (ohne Hilfskräfte) und einer zentralen Aktenverwahrung - weit, weit weg vom Büro, wo man sie manchmal dringend bräuchte -. Aber das will ja niemand zugeben, daß das neue System schlechter als das alte ist!!!

  • Welches neue System?

    Ich vermag kein "System" zu erkennen, sondern allenfalls ein von Unkundigen zusammengewürfeltes Etwas, das diese Unkundigen in Selbstaufwertung ihrer Erfindung belieben, "System" zu nennen.

    Im Übrigen bezweifle ich, dass man Rechtspfleger dazu zwingen kann, im Wege der "ganzheitlichen" Bearbeitung - ohnehin eine Verballhornung des ursprünglichen Wortsinnes - Schreibkraftdienste zu verrichten. Und selbst wenn man sie dazu zwingen könnte, sollte sich niemand für so etwas hergeben.

  • Das ist doch nichts Neues. Rechtspfleger schreiben auch in anderen Referaten ihre Beschlüsse und Verfügungen selbst. Warum sollte das anders geregelt werden, wenn die Grundbuchsachen von den Bezirksnotaren zu den Rechtspflegern kommen? Kein Rechtspfleger wird so gepampert wie ein Notar.


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • [quote='ollik','RE: Notariatsreform in Baden-Württemberg']
    Für freiberufliche Notariate liegt die "angemessene Bearbeitungszeit" übrigens zwischen "sofort" (BGH DNotZ 1979, 311) über "3 Werktage" (in der Zeit vor Computern und Kopierern: OLG München JW 1916, 688), "4 Werktage" (LG Duisburg, MittRhNotK 1993, 76) bis zu "10 Werktage" (Kanzleiter DNotZ 1979, 314).

    Da hat es der Notar einfacher. Er kann ja jederzeit entsprechendes fähiges Personal einstellen oder den Beteiligten keine zeitnahen Termine geben. Die Beteiligten gehen im letzeren Fall dann i.d.R zu einem Notar, der zeitnahe Termine vergibt (im benachbarten Bayern haben die Notare zum Teil Büros mit 20 Angestellten und Sachbearbeitern).

  • Das ist doch nichts Neues. Rechtspfleger schreiben auch in anderen Referaten ihre Beschlüsse und Verfügungen selbst. Warum sollte das anders geregelt werden, wenn die Grundbuchsachen von den Bezirksnotaren zu den Rechtspflegern kommen? Kein Rechtspfleger wird so gepampert wie ein Notar.

    Ich denke mal, dass Cromwell das auch nicht meint. Es geht um solchen „Pipifax“ wie die Einholung von EMA-Anfragen, weil der Beteiligte keine Mitteilung von der Adressenänderung gegeben hat und die Eintragungsnachricht zurückgelangt oder aber durch den Gläubiger zurückgereicht wird, weil sie sich dort nicht unterbringen lässt, da der Notar vergessen hat, in das GS-Bestellungsformular die Bearbeitungs- oder Kontonummer der Bank aufzunehmen und diese dann, wenn sie die Finanzierung des Käufers bewirkt, mit dem in der Eintragungsnachricht angegebenen derzeitigen Eigentümer nichts anfangen kann. Usw, usw. Da müssen z. B. die Originale der eingescannten Abtretungserklärungen zurückgereicht, das Anschreiben dazu generiert und beides in „eigenhändig“ kuvertiert werden. Es sind dermaßen vielfältige „tatsächliche“ Hemmnisse in der Bearbeitung, bei denen man sich fragen kann, weshalb dazu eine im gehobenen Justizdienst angesiedelte (und besoldete) Arbeitskraft benötigt wird.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Das ist doch nichts Neues. Rechtspfleger schreiben auch in anderen Referaten ihre Beschlüsse und Verfügungen selbst. Warum sollte das anders geregelt werden, wenn die Grundbuchsachen von den Bezirksnotaren zu den Rechtspflegern kommen? Kein Rechtspfleger wird so gepampert wie ein Notar.

    Es sind dermaßen vielfältige „tatsächliche“ Hemmnisse in der Bearbeitung, bei denen man sich fragen kann, weshalb dazu eine im gehobenen Justizdienst angesiedelte (und besoldete) Arbeitskraft benötigt wird.

    Weil -so die Aussage des zuständigen Referenten bei einer der Info-Veranstaltungen zur Grundbuchamts- und Notariatsreforn- die Arbeitskraft eines beamteten Rechtspflegers -auch bei Tätigwerden im eigentlichen Unterstützungsbereich- günstiger ist, als bei der Einstellung entsprechender Tarifangestellter. :gruebel:

    Tja, jetzt wissen wir es. :wechlach:

  • Diese Berechnung möchte ich mal sehen.
    Interessant war, dass der Referent bei der Informationsveranstaltung gleich mit 6 Hilfskräften angereist ist. Der Referent macht sich die ganzheitliche Bearbeitung in seinem Bereich nicht zu eigen.

  • Diese Berechnung möchte ich mal sehen.
    Interessant war, dass der Referent bei der Informationsveranstaltung gleich mit 6 Hilfskräften angereist ist. Der Referent macht sich die ganzheitliche Bearbeitung in seinem Bereich nicht zu eigen.

    Meines Wissens waren diese "Hilfskräfte" zumindest teilweise Rechtspfleger und Mitarbeiter des Assistenzteams der bereits arbeitenden zentralen Ämter und sollten von Ihrem Arbeitsalltag berichten. Da der Referent vermutlich nicht an einem dieser GBÄ tätig ist, kann er diese Aufgabe auch nicht ganzheitlich übernehmen. Und man munkelt ebenfalls, dass ein Teil dieser "Hilfskräfte" aus den Personalverwaltungen kam. Mit denen kann man auch viel besser über die eigene Zukunft und Verwendungswünsche debattieren als mit dem Referenten, der lediglich die Struktur der Ämter und der Reform vorträgt. Vielleicht wäre etwas weniger destruktiver Zynismuss und eine insgesamt konstruktivere Herangehensweise an das Thema ganz gut. Die zum Teil halbseidenen Schauergeschichten hier machen die Lage kaum besser, eher noch schlimmer. Klar ist bei dieser Reform nicht alles bestens gelaufen und läuft auch noch nicht alles gut und es gibt reichlich Spielraum zum nachjustieren. Aber es ist auch nicht alles schlecht.

  • Diese Berechnung möchte ich mal sehen.
    Interessant war, dass der Referent bei der Informationsveranstaltung gleich mit 6 Hilfskräften angereist ist. Der Referent macht sich die ganzheitliche Bearbeitung in seinem Bereich nicht zu eigen.

    Meines Wissens waren diese "Hilfskräfte" zumindest teilweise Rechtspfleger und Mitarbeiter des Assistenzteams der bereits arbeitenden zentralen Ämter und sollten von Ihrem Arbeitsalltag berichten. Da der Referent vermutlich nicht an einem dieser GBÄ tätig ist, kann er diese Aufgabe auch nicht ganzheitlich übernehmen. Und man munkelt ebenfalls, dass ein Teil dieser "Hilfskräfte" aus den Personalverwaltungen kam. Mit denen kann man auch viel besser über die eigene Zukunft und Verwendungswünsche debattieren als mit dem Referenten, der lediglich die Struktur der Ämter und der Reform vorträgt. Vielleicht wäre etwas weniger destruktiver Zynismuss und eine insgesamt konstruktivere Herangehensweise an das Thema ganz gut. Die zum Teil halbseidenen Schauergeschichten hier machen die Lage kaum besser, eher noch schlimmer. Klar ist bei dieser Reform nicht alles bestens gelaufen und läuft auch noch nicht alles gut und es gibt reichlich Spielraum zum nachjustieren. Aber es ist auch nicht alles schlecht.

    Mir wird gerade aus der Seele gesprochen !

  • Ich halte nichts davon, wenn die Dinge auf den Kopf gestellt werden.

    Die Kritiker haben Recht behalten und diejenigen, welche - wie üblich - die völlig problemlose Umsetzung propagiert hatten, haben sich kräftig blamiert. Nur haften sie eben nicht für ihr kenntnisloses Geschwätz.

  • Vielleicht wäre etwas weniger destruktiver Zynismuss und eine insgesamt konstruktivere Herangehensweise an das Thema ganz gut. Die zum Teil halbseidenen Schauergeschichten hier machen die Lage kaum besser, eher noch schlimmer. Klar ist bei dieser Reform nicht alles bestens gelaufen und läuft auch noch nicht alles gut und es gibt reichlich Spielraum zum nachjustieren. Aber es ist auch nicht alles schlecht.

    Die ganzheitliche Bearbeitungsweise ist hauptsächlich technisch bedingt. Wer glaubt, Vorbereitungsarbeiten von wem auch immer würden das Rückstandsproblem lösen, irrt wirklich gewaltig. Wir haben ja nun schon ein paar Mal das "alte" System ausprobiert, dies löst die Rückstandsproblematik jedenfalls nicht. Die gesamtheitliche Sachbearbeitung ist ganz gewiss nicht die Ursache des Problems. Es mag menschlich verständlich sein, dass man bei jahrzehntelanger anderer Arbeitsweise ohne nennenswerte Rückstände nun die neue Arbeitsweise dafür verantwortlich macht. Mir scheint diese Baustelle nun doch eine Generationenfrage zu sein, Rechtspflegerinnen u. Rechtspfleger, die als Berufsanfänger mit dem System der ZGBÄ gestartet sind, würden gar nicht mehr zum alten System zurück kehren. Zum Beispiel ist ein Rechtspfleger vom ZGBA an ein staatl. GBA bisheriger Prägung gewechselt und hat nach ein paar Monaten den Verwaltungsleiter gebeten, doch bitte ohne Beschlussfertiger arbeiten zu dürfen. Ich würde mich übrigens auch dagegen wehren. -> Das Problem ist - wie ich hier - schon des öfteren schrieb, es hat und daran beißt die Maus keinen Faden ab, viel zu wenig Personal. P.S.: Mit der Klimaanlage hat Prinz recht, wenn's nicht gerade regnet, hat's locker 29 °C im Büro

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