Berechnungsgrundlage

  • Ich habe ein Insolvenzverfahren, in dem allein ein Kostenvorschuss eines Dritten einziger Massebestandteil ist. Ist dieser Vorschuss für die Berechnung von Gerichtskosten und Verwaltervergütung zu Grunde zu legen oder habe ich ein "klassisches Null-Verfahren".

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich habe eine Masse im IK-Verfahren von über 1.700,00 €

    Angemeldet und festgestellt wurden Forderungen in Höhe von 880,00 €

    Welcher Betrag wird für die Berechnung der Gerichtskosten herangezogen? Je mehr die gute Frau einzahlt, um so höher wären die GK und die Zahlungen würden nie ausreichen. Hab hier überhaupt keinen GK-Kommentar .... :/ Mein Bauchgefühl sagt mir, dass die 880,00 € zu Grunde zu legen sind.

  • Die Berechnungsmasse, nicht die angemeldeten Forderungen.

    Dann komme ich aber nie zu einem Ende, um zu sagen: Okay, jetzt reicht´s. :gruebel:

    Mit jeder weiteren Zahlung vom Arbeitgeber steigen die Gerichtskosten - also auch die gesamten Verfahrenskosten für die Schuldnerin. Wie kriege ich das zu einem sauberen Ende? Eigentlich könnten die Gläubiger 100 % kriegen. Aber da die GK immer weiter steigen -egal wie viel ich noch einziehe - reicht´s nie. Die Verfahrenskosten wachsen und wachsen und wachsen.... Wenn ich noch 6 Jahre warte, kriegt der Treuhänder auch noch ´nen ordentlich Batzen ab... Das kann ja nicht Sinn der Sache sein, oder?

    Was übersehe ich?

  • Ist doch aber trotzdem doof, oder? Rein theoretisch würde die Kohle längst reichen, um 100 % an die Gläubiger auszuzahlen. Aber dadurch, dass die GK durch jede Zahlung höher werden, hab ich nur knapp 80 %.

    Hm..... seltsame Regelung. Selbst wenn wir bis zum Schlusstermin und bis zu Schlussverteilung noch die eine oder andere Summe einnehmen, komme ich nicht zum Ende. Weil ja die GK nach dem Wert zum Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens zu berechnen sind.

    Das heißt, dass rein theoretisch die RSB im Schlusstermin erteilt werden könnte, wegen stetig steigender GK jedoch ein solcher Schnitt nicht funktioniert? Wir müssen in das erste Jahr der WVP rein, da können wir uns auf den Kopf und wieder auf die Füße stellen?

  • :troest:, die Gerichtskostenstrecke hat ja nach oben dann auch noch größere Staffelschritte, so dass sich nicht mit jeder Einnahme zwangsläufig die Rechnung erhöht. Im Gegensatz zur Vergütung des Verwalters, wie der BGH jetzt so schön festgestellt hat.

    Wenn man natürlich noch wartet, bis alle Forderungen bedient werden können, kannst Du dann auch noch § 174 III InsO mit abwickeln. Das dauert dann auch noch (was dann vielleicht wieder zur Erhöhung der GK führt und natürlich erhöhte Berechnungsgrundlage des Verwalters) und wird damit enden, dass "Hurra", Du auch noch den Schuldner beglücken kannst mit § 199 InsO und einer vorzeitigen RSB.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Berechnungsgrundlage für die Gerichtskosten ist in § 58 GKG geregelt.

    Der sagt ja so ungefähr dasselbe: Die Gerichtskosten steigen weiter bis zu Beendigung und die Masse reicht allein deshalb nie für die 100%ige Befriedigung der Gläubiger.

    Erst im 1. Jahr der WVP - wenn keine GK mehr kommen können - werden wir den Punkt erreichen, dass wir sagen können: "So nun darfst du, liebe Schuldnerin, den Antrag auf vorzeitige RSB stellen. Weil leider die Gesetzeslage so war "Je mehr dein Chef zahlt, um so mehr kriegt die LZK und die Kohle reichte bedauerlicherweise nicht, um im ST die RSB zu erteilen. Und bedauerlicherweise kriegt nun dein TH noch 119 € davon ab."

    Da kann doch was nicht stimmen, oder? Ihr dürft mich gern für bekloppt erklären. :D Der Sinn der Sache erschließt sich mir nicht. Ich verstehe durchaus die Intension der Paragrafen. Aber sie macht es schlicht unmöglich, im Schlusstermin die Angelegenheit tatsächlich vollständig zu beenden. Obwohl eigentlich zwischenzeitlich genug Geld eingenommen wurde. Aber leider nie genug, um die steigenden GK abzufedern. :gruebel:

  • ja, das mutet beinah kafkaesk an (oki, für mich morgens um 8:30 als stempelknecht aufschlagenmüssen ist mir auch schon kafkasek genug).
    Fast schon so krass, wie ein Kleinunternehmer (ohne Angestellte) wg. 900 EUR Steuerforderungen in die InsO geht, und er nun nach durchlaufender InsO wg. der Anfechtung locker 15 TEUR am hacken hat..... - genial ruiniert, hauptsache alles hat seine Ordnung - Verfahren, wg. denen ich kotzen könnte ! -

    In vorliegendem Falle bieten sich 2 Möglichkeiten: Sollte die Schuldnerin den Freispruch 1. Klasse wirklich brauchen, dann sollte in Absprache mit ihr das Verfahren bis zu den 100 % aufgehalten werden; sollte dies nicht so sein, ganz schnell zumachen und gut ist.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Ja ich sollte wirklich öfter zu Kafka greifen, dann käme mir das wahre Leben nicht so seltsam vor.

    Schlussbericht geht heute raus. Ich kann es ja nicht ändern. :nixweiss:

  • Also so ganz erschließt sich mir das Problem nicht. Die Gerichtskosten steigen doch nicht derart sprunghaft an :gruebel:
    Bei 1.700,- € Masse wäre ich (nach altem Kostenrecht) bei 219,- € Gerichtskosten. Die nächste Hürde wären dann 243,- €. Wie hoch sind denn die pfändbaren Beträge? In den unteren Bereichen sind ja auch schon Sprünge von 500,- € bei den Streitwerten drinn.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Sehr unterschiedlich: von 95 € bis 500 € ist alles dabei. Da machen zwei Monate (die bis zum Schlusstermin bestimmt noch gebraucht werden) dann mal locker ´nen Gebührensprung - oder vielleicht auch nicht. Kann sein, kann nicht sein....

    Ich kann ja schlecht so pi mal Daumen überschlagen und sagen: Okay beim nächsten Eingang gibt´s keinen Sprung, jetzt mach ich dicht. Und dann kommen mir die Zahlungen bis zum Schlusstermin wieder dazwischen. Ich weiß eben nicht, wie viel genau jeden Monat reinkommt. Ist wohl auch müßig, sich darüber Gedanken zu machen. Für die Schuldnerin ist es m.E. keine faire Lösung. Ich kann ja auch schlecht weiter abwarten, bis die Sprünge höher werden.

    Nähme ich die angemeldeten Forderungen als Grundlage, würde das Geld längst reichen. Jetzt fehlen gut 130,00 €. Zahlt der Arbeitgeber nächsten Monat über 500 €, fehlt mehr. Zahlt er nur 100 €, gibt es vielleicht auch wieder einen Sprung, aber es fehlt vielleicht weniger.

    Ich hole mir nachher ein Kafka-Buch auf den Reader.... :D

  • Einfach laufen lassen. Wenn alles nach dem ST besorgt ist, man nehme dann geschickterweise einen Tag nach Geldeingang, noch einmal fix die Gerichtskosten überprüfen lassen und dann die Gerichtskosten zahlen und die restliche Masse verteilen. Wenn es doof läuft, muss die Schuldnerin noch mal 119,00 EUR zusätzlich zahlen und gut. Den Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB sollte sie schon mal getippt haben.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Schlussbericht einreichen und abwarten. Schuldnerin soll den Antrag stellen und hoffen, dass es passt. Im Zweifel muss man das Verfahren halt noch einen Monat offen lassen. Selbst wenn man über den nächsten Gebührensprung geht, reden wir hier ja von einer Differenz von 24,- €. Das sollte doch möglich sein.
    Wenn also bei deinem Beispiel derzeit 130,- € fehlen, ist das doch kein Problem der Gerichtskosten :gruebel: Irgendwie blick ich´s anscheinend immer noch nicht.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!