Hallo zusammen,
mache erst seit kurzem Betreuungssachen.
Ein Wohnungsrecht zugunsten eines Betreuten soll gelöscht werden durch Bewilligung des Betreuers.
Das Haus soll verkauft werden. Eine Gegenleistung ist vereinbart worden.
Das ist alles unproblematisch hier.
Wie sieht es denn verfahrenstechnisch aus.
Die Betreuerin geht zum Notar und gibt die Bewilligung ab.
Wie erfolgt dann die Genehmigung? Reicht der Notar die Bewilligung zwecks Genehmigung hier ein oder
die Betreuerin? Genehmigt wird dann die von der Betreuerin abgegebene Bewilligung zur Löschung des
Wohnungsrecht- oder?