Hallo,
ich habe eine ziemlich komplizierte Nachlasspflegschaft.
Jetzt soll dort nachträglich ein Ergänzungspfleger für die unbekannten Erben bestellt werden, der das Rechtsmittelrecht bzgl. des Vergütungsbeschlusses des Nachlasspflegers ausüben soll.
Ich habe mich schon ein bisschen informiert und auch in den Kommentierungen etwas dazu gefunden.
Jetzt wollte ich wissen, wie das bei euch so gehandhabt wird und ob mir jemand Entscheidungen zu diesem Thema nenne kann, denn ich habe leider noch nichts gefunden